Frank Mario Zaleski
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Frage von Dirk Michael G. •

Frage an Frank Mario Zaleski von Dirk Michael G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zaleski

Als Mitglied von Amnesty International Wiesbaden möchte ich meine Wahl-Entscheidung im September vor Allem von der Haltung der Kandidatinnen und Kandidaten zu menschenrechtlichen Fragen und Problemen abhängig machen.
Deshalb würde mich Ihre Meinung zu folgenden aktuellen Forderungen von Amnesty International interessieren. Dankbar wäre ich für eine Stellungnahme, die zeigt, welche Schritte Sie konkret unternehmen würden auf dem Weg zur Durchsetzung der Anliegen von Amnesty International.

Deutschland muss sich für den Zugang zu fairen Asylverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten einsetzen. Rücküberstellungen von Asylsuchenden dürfen solange nicht durchgeführt werden, wie kein Zugang zu einem fairen Asylverfahren – wie derzeit in Griechenland – besteht.
Die Aufnahme von Flüchtlingen darf nicht auf Staaten außerhalb der EU verlagert werden, insbesondere nicht auf Länder, deren Flüchtlingsschutz völlig ungenügend ist.
Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Ende 2011 eingerichtete Resettlement-Programm für Flüchtlinge in Deutschland zu verlängern und zugleich das Kontingent zu erhöhen. Dringend bedarf es einer Gesetzesänderung, damit neu angesiedelte Flüchtlinge rechtlich mit den hier anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt sind. Nur so können Schwierigkeiten insbesondere bei der Familienzusammenführung vermieden werden.
Für den umfassenden Schutz von Flüchtlingen muss die neue Bundesregierung wirksamen Eilrechtsschutz gegen Abschiebungen in andere EU-Mitgliedsstaaten gewähren. Das sogenannte „Flughafenverfahren“ ist abzuschaffen, da die Betroffenen (auch Minderjährige) faktisch inhaftiert und Rechtsmittelfristen unangemessen verkürzt werden. Abschiebungshaft darf immer nur als letztes Mittel angeordnet werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Michael Goldschmidt

presse@amnesty-wiesbaden.de

Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Goldschmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich sehr gerne Stellung nehme.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. M. E. nach ist Asylbewerbern grundsätzlich, vor allem aus Gründen der Menschenwürde, das Recht einzuräumen, in Deutschland arbeiten und für sich selbst sorgen zu dürfen.

Dennoch bin ich der Meinung, dass die sogenannte Dublin-II-Verordnung sinnvoll ist, dass ein Asylbewerber nicht in mehreren EU-Ländern gleichzeitig einen Antrag stellen kann. Es sollte daher weiterhin gelten, dass der Staat zuständig ist, in dem der Asylbewerber als erstes einreist. Damit wird verhindert, dass eine Person mehrere Asylanträge stellt und so das System missbraucht. Dies gilt auch für EU-Staaten, in denen nicht immer der hohe deutsche Standard existiert. Dies sieht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ähnlich. Es gibt daher keinen Grund, die bisherige Rückführungspraxis zu ändern.

Mit freundlichen Grüßen
Mario Zaleski