(...) Daher konnte sich Deutschland allein (und ohne vorherige Abstimmung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten) für den Ausstieg aus der Kernenergie entscheiden, während etwa Frankreich, Großbritannien und Schweden sich für eine weitere Nutzung der Kernenergie entschieden haben. Zur nationalen Souveränität der Mitgliedstaaten gehört auch die Entscheidung, inwieweit einzelne Mitgliedstaaten Kernkraftwerke durch nationale Maßnahmen unterstützen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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