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Eckhardt Rehberg
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Frage von Michael E. •

Frage an Eckhardt Rehberg von Michael E. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Eckhardt Rehberg,

Warum ist die Bildung Landessache? Wir sind doch seit 1990 ein Land. Oder? Warum Kann man das nicht auf Bundesebene Regeln um in ganz Deutschland gleiche Grundbedingungen zu haben.
Ich bin selbst in Mecklenburg Vorpommern groß geworden, habe aber von der DDR nicht viel mit bekommen. (war zur Wende erst 5)

Nebenfrage.
Wie stehen sie zu dem Verbot der NPD?
(Ich distanziere mich Ausdrücklich von der "Partei")

MfG Michael Eschen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Eschen,

ich danke Ihnen für die Fragen und möchte Ihnen gerne antworten. Die Bundesrepublik Deutschland vor 1990 und auch das wiedervereinigte Deutschland nach 1990 ist als ein föderaler Bundesstaat organisiert. Der Gesamtstaat, der „Bund“, entscheidet über alle Fragen im Rahmen seiner ihm nach dem Grundgesetz (Art. 70 ff. GG) zustehenden Gesetzgebungskompetenzen, z.B. Landesverteidigung, Passwesen, Geld- und Münzwesen, die einzelnen Bundesländerländer haben das Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen, z. B. Bildung, Polizei. Mit den in dieser Wahlperiode verabschiedeten Föderalismusreformen I und II haben sich Bund und Länder in einigen Bereichen auf eine Neuverteilung der Gesetzgebungskompetenzen geeinigt. Die Länder waren allerdings nicht bereit, Regelungskompetenzen im Bereich des Bildungswesens abzugeben. Erfreulich ist aber, dass sich die für die Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister der Bundesländer im Rahmen der sog. Kultusministerkonferenz auf die Einführung einheitlicher Bildungsstandards verständigt haben.

Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrige Ziele verfolgt, kann nur das Bundesverfassungsgericht treffen (Art. 21 Abs. 2 Satz 2 GG "Parteienprivileg"), während verfassungswidrige Vereinigungen nach Art. 9 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 3 Vereinsgesetz durch die Innenminister des Bundes und der Länder verboten werden können. Bisher gab es nur zwei Parteienverbote; die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956. Zu einem möglichen NPD-Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht ist folgendes zu sagen: Bereits im Jahr 2000 stellten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat jeweils eigenständige Anträge zum Verbot der NPD. 2003 wurde das Verbotsverfahren vom Bundesverfassungsgericht vor allem wegen der Einbindung von verdeckten Ermittlern (V-Leuten) eingestellt (rechtsstaatliche Grundsätze, Beweisverwertungsverbot). Um ein neuerliches Verbotsverfahren sicherzustellen, sollen sämtliche V-Leute aus der NPD abgezogen werden. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, die im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vorgesehenen Quoren zu ändern, so dass eine einfache Mehrheit im Senat für einen erfolgreichen Verbotsantrag ausreichen würde. Beides ist meiner Meinung nach abzulehnen: Grundsätzlich kann ein neues Verbotsverfahren gegen die NPD das Problem des Rechtsextremismus nicht lösen. Unabhängig vom juristischen Ausgang würde ein derartiger Verbotsantrag die NPD weiter stärken und zu Mitleid und Märtyrereffekten führen. Bei einem Verbot erhielten andere rechtsextreme Parteien weiteren Zulauf. Durch einen Abzug der V-Leute könnten keine Erkenntnisse über die rechtsextreme Szene geliefert werden. Aus guten Gründen fordert das Gesetz, dass 2/3 der Verfassungsrichter dem Parteiverbot zustimmen müssen. Wer diese Hürde beseitigen will, manipuliert am freien demokratischen Parteiensystem. Der Kampf gegen Extremismus von Rechts wie von Links muss in der Ursachenbekämpfung und in der politischen Auseinandersetzung mit den verfassungsfeindlichen Parteien gewonnen werden. Dabei kann das Verbot einer Partei als Einschränkung der demokratischen Rechte der Bürger und Bürgerinnen nur letztes Mittel sein. Die Deutsche Demokratie erweist sich nicht durch ein staatliches Parteiverbot als stabil. Es ist die überwältigende Mehrheit der Wähler, die das extreme Gedankengut der NPD mit Verachtung strafen muss. Auf Bundesebene - im Gegensatz zur Landesebene - haben die Wähler den Einzug von Rechtsextremisten immer verhindert. Mehr Gelassenheit Vertrauen in die demokratische Stabilität der Deutschen ist deshalb angezeigt.