
(...) der Schaden entstand nicht nur durch negative Schlagzeilen über das Verhalten des Amtsträgers, sprich des Bundespräsidenten, sondern insbesondere auch durch eine fehlende Aufrichtigkeit, unbeantwortete Fragen und den unzureichenden Aufklärungswillen des Amtsinhabers. Die persönliche Integrität des Bundespräsidenten wurde dadurch massiv in Frage gestellt, so dass die Staatsanwaltschaft zwecks der Aufnahme von Ermittlungen die Aufhebung seiner Immunität beantragen musste. (...)