
(...) Auch die Parteivorsitzenden und Fraktionschefs der im Bundestag vertretenen Parteien haben VIP-Status bei der Sicherheit. Ebenso der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter sowie der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und die Ministerpräsidenten.“ Dann ein Zitat vom Sprecher des Bundesinnenministeriums: „Die Befreiung von der Luftsicherheitskontrolle richtet sich nicht danach, ob eine Person prominent ist oder nicht." (...)