
(...) warum Sie von Ihrer zuständigen Arbeitsagentur derart unter Druck gesetzt werden, können wir leider nicht beantworten. Wir sehen ein erhebliches Problem bei den Argen und Optionskommunen, die oftmals nicht ausreichend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich Menschen mit Schwerbehinderungen haben. Unsere Forderung war und bleibt: Bei allen Trägern des SGB II sollen qualifizierte Ansprechpartner und Abteilungen - wie sie beispielsweise in § 104 (4) SGB IX für die Bundesagentur für Arbeit verpflichtend vorgesehen sind - eingerichtet und finanziert werden. (...)