
(...) Die Bundesrepublik Deutschland hat ein fundamentales Interesse an der Existenz und Sicherheit des Staates Israel und an einem israelisch-palästinensischen Friedensprozess. Deshalb gilt: Solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass Waffen missbraucht und gegen Zivilistinnen und Zivilisten eingesetzt werden, sollte die Bundesregierung keine Rüstungsexporte an Israel sowie in die Region genehmigen und zugleich auf andere Staaten einwirken, ihrerseits keine Waffen an bewaffnete Palästinensergruppen zu liefern. Das entspräche den seinerzeit von rot-grün beschlossenen und immer noch geltenden Rüstungsexportrichtlinien. (...)