Antwort von Christopher Leineweber
SPD
• 17.02.2011

(...) Insofern werde ich als Abgeordneter sicher keine Entscheidung mittragen, die ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren kann. Ich kann und will aber nicht ausschließen, dass ich in einzelnen Sachfragen meine Entscheidung im Sinne meiner Partei und Ihres Programms fällen werde, auch wenn ich persönlich im Detail möglicherweise eine abweichende Meinung vertrete. (...)

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