Christopher Krogull
DIE LINKE
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Frage von Markus M. •

Frage an Christopher Krogull von Markus M. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Krogull,

da ja nun auch in den Städten des Ruhrgebietes (selbst hier in Herne) eine zunehmende Wohnungsnot bemerkbar geworden ist und die Mietpreise allerorten explodieren, sehe ich dies als eines der dringlichsten Probleme des Landes an. Welche Maßnahmen befürworten Sie, um dieser Sache Herr zu werden?

Oder anders und konkret gefragt: Ist ein Privatbesitz an Wohnraum angesichts dieser Zustände zur Zeit überhaupt noch vertretbar? Wäre es nicht generell zu befürworten, wenn Wohneigentum (genau wie etwa Landbesitz) allgemein nicht mehr in Privathänden wäre, um solchen Entwicklungen wie im Moment wirksam entgegenzusteuern? Die Zustände in vielen Städten in NRW sind doch längst nicht mehr tragbar!

Mit freundlichen Grüßen

M. M.

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr M.,

es ist richtig: Die Mieten explodieren, der Wohnungsmarkt verschließt sich für Geringverdienende und Erwerbslose immer mehr. Hier muss der Staat dringend eingreifen: Neben einer wirksamen und mit klaren Sanktionen versehenen Regelung zur Deckelung von Mietpreisen müssen Land und Kommunen auch in der Pflicht sein, selbst zu bauen und so kostengünstigen und menschenwürdigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Ein Dach über dem Kopf darf kein Luxus sein, es ist ein Menschenrecht. Wir als Linke streben daher etwa an, jährlich 100.000 neue günstige Wohnungen in NRW zu schaffen, wobei Land und Kommunen Hand in Hand arbeiten müssen. Leerstände müssen zudem sinnvoll genutzt werden, auch eine Förderung von Wohnungsbaugenossenschaften gehört klar auf die Agenda.
Letztlich wird Wohnraum auch künstlich verknappt. Dem muss ein Riegel vorgeschoben werden. Eine Umwandlung von Wohnungen in Hotels oder Pensionen, unnötige Aufwertungen von Wohnungen zu „Luxusimmobilien“ und weiteres müssen aufhören. Wohnen ist keine Ware.
Um auf Ihre letzte Frage einzugehen: Ein Privateigentum an Wohnungen ist vertretbar, wenn es dem wichtigen Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ gerecht wird. Dafür wollen wir mit klaren Regeln sorgen.

Mit freundlichen Grüßen,
Christopher Krogull