(...) Hierbei handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Arbeitslosenversicherungsbeitrag), die in der Regel mit 900 Euro (600 Euro) für 30 Wochenstunden (20 Wochenstunden) monatlich entlohnt werden, und nicht um 1-Euro-Jobs. Die öffentlich geförderten Bürgerarbeitsplätze müssen dabei zusätzlich sein und dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen. Um dies zu gewährleisten, ist eine enge Einbindung der regionalen Strukturen (z. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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