(...) Hierbei handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Arbeitslosenversicherungsbeitrag), die in der Regel mit 900 Euro (600 Euro) für 30 Wochenstunden (20 Wochenstunden) monatlich entlohnt werden, und nicht um 1-Euro-Jobs. Die öffentlich geförderten Bürgerarbeitsplätze müssen dabei zusätzlich sein und dürfen bestehende Arbeitsplätze nicht verdrängen. Um dies zu gewährleisten, ist eine enge Einbindung der regionalen Strukturen (z. (...)
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