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Frage von Bernd K. •

Frage an Christa Steiger von Bernd K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Steiger,

Ich wende mich an Sie als Mitglied des Sozialausschusses und als "meine" Abgeordnete für den Stimmkreis.

Und Ich habe eine ganz klare Frage, die mich wütend macht: Wie ist es mögich, dass Pflegegeld am Bayerischen Blindengeld mit angerechnet wird?

Laut Auskunft des Amtes für Soziales in Bayreuth, wäre es ja so, dass Pflegeleistungen dann plötzlich doppelt "bezahlt" würden (und wenn Ich das noch dazu fügen darf, die Auskunft: "Wenns Ihnen nicht passt, dann stecken Sie Ihre Mutter doch ins Heim") Gerade letzteres eine wirklich dankenswerte Aussage wenn man seinen Beruf aufgegeben hat um sich um seine Mutter zu kümmern.

Hat irgendeiner der Technokraten jemals die Pflege eines sehbehinderten Menschen, der Aufgrund des Alters immer mehr Gebrechen bekommt, übernommen? Weiß der zuständige Ausschuss überhaupt, dass da gar nichts doppelt ist, dass der Pflegeaufwand sich sogar vervielfacht? Oder darf man davon ausgehen, so wie es sich jetzt für mich immer mehr darstellt, dass das Blindengeld Bayerns nur eine "Wählt die CSU"-Propaganda ist?

Mit freundlichen Grüßen

Bernd Kasperidus

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Kassperidus,

ich kläre Ihr Problem, sobald ich die Antwort aus dem Ministerium habe melde ich mich bei Ihnen. Nach meiner Auffassung ist das Blindengeld ein Nachteilsausgleich, ein Zusammenhang mit Pflege und damit gibt es keine Doppelfinanzierung Blindengeld/Pflegegeld.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Steiger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kasperidus,

zu Ihrer Anfrage betreffend Pflegegeld/Blindengeld die Auskunft aus dem Sozialministerium und vom BBSB:
Seit Inkrafttreten des Bayerischen Blindengeldgesetzes 1995 werden Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege auf das Blindengeld angerechnet. Das Blindengeld von derzeit 523 € im Monat wird bei Pflegestufe I um 60 % des Pflegegeldes bei Pflegestufe II und II um 40 % des Pflegegeldes gekürzt. Momentan erhalten Blinde Menschen mit Anspruch auf Pflegegeld der Pflegestufe I ein monatliches Blindengeld von 388 € und ein monatliches Blindengeld von 351 € bei Pflegestufe II und III, Die monatliche Gesamtsumme aus Pflegegeld und Blindengeld beträgt bei Pflegestufe I 613 € und bei Pflegestufe II 781 € und bei III 1036 €.

Zum 01. 01. 2012 erhöhen sich die Pflegegelder der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege monatlich um 10 € bei Pflegestufe I und II und um 15 € bei III. Das hat eine Kürzung beim Blindengeld je nach Pflegestufe von 6 bzw. 4 € zur Folge, gleichzeitig aber erhöht sich der Gesamtbetrag von Blindengeld und Pflegegeld bei Plfegestufe I um 4 €, bei Pflegesstufe II um 6 € und bei III um 11 €, das Zentrum Bayern für Familie und Soziales hat im November auf die bevorstehende Änderung hingewiesen, auch ist bereits zum 01. 07. 2008 und 01. 01. 2010 das Blindengeld aufgrund von Erhöhungen des Pflegegeldes gekürzt worden. Das ist die derzeitige Gesetzeslage.

Die von Ihnen angesprochenen Äußerungen des Amtes für Soziales kritisiere ich, wenn Sie tatsächlich so gefallen sind, darf ich Sie bitten mir mitzuteilen, wann und von wem dies so gesagt wurde, denn das kann man nicht so stehen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Christa Steiger