
(...) Deswegen muss eine Lösung gefunden werden, die alle Grundrechte optimal verwirklicht. Vor der Sondersitzung des Bundestages innerhalb der Sommerpause 2012 war keine gründliche Erörterung in der gesamten Fraktion möglich, wie diese Grundrechtskollision von körperlicher Unversehrtheit des Kindes, Religionsfreiheit von Kind und Eltern sowie das elterliche Sorgerecht im Rahmen der Rechtsordnung am besten gelöst werden kann. Daher hat die Fraktion sich nicht an dem Hauruckverfahren beteiligt, in dem die Koalition in nur wenigen Tagen im Juli einen Antrag entworfen hat. (...)