
(...) Sie haben leider kein konkretes Beispiel angeführt, das dieses Problem veranschaulichen würde. Wenn es diese Ordnungswidrigkeit geben sollte, wäre aber der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, meines Erachtens trotzdem nicht anwendbar. Er bezieht sich ja darauf, dass auf gleiche Situationen nicht unterschiedliches Recht angewendet werden soll, wenn also zwei Personen die gleiche Ordnungswidrigkeit begehen, müssen beide nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten belangt werden. (...)