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Frage von Anna B. •

Frage an Caren Marks von Anna B. bezüglich Gesundheit

Guten Tag Frau Marks,

ich beziehe mich auf Ihre Rede in der 152. Sitzung Elektronische Zigarette und Shishas. Und möchte vorweg schicken, dass ich den Jugendschutz insgesamt begrüße. Dennoch habe ich einige Fragen dazu.

1. Weshalb wird die Elektronische Zigarette vor den konventionellen Wasserpfeifen mit Steinen und Kräuter reguliert? Die letzteren sind ja schon einiges länger auf dem Markt. Welchen besonderen Grund gibt es dazu?

2. Weshalb wird nicht allem voran erst einmal die Tabakwerbung insgesamt verboten zum Schutz der Jugend? Ist das zu kostenaufwändig und wenn ja für wen?

Sie sagen: "Verbote nur dann, wenn es nachweislich schädlich und gefährlich ist". Es sei der falsche Weg zu verbieten, nur weil Erwachsene ein schlechtes Gefühl dabei haben.

3. Wo sind diese "Nachweise"? Oder reicht es doch nur, wenn es angeblich gut begründet ist ohne Studien?

4. Weshalb werden zahlreiche Studien aus anderen Ländern nicht akzeptiert?

5. Und weshalb werden dann nicht endlich Studien in Auftrag gegeben um Klarheit über die Schädlichkeit zu schaffen?

Ich bitte Sie sich in Ihrer Antwort nicht auf die vagen Aussagen/Begründungen des DKFZ (das keine eigenen Studien durchführt) und des BFR zu beziehen.

Freundliche Grüße
A. Becker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Becker,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Anmerkungen zum Thema E-Zigarette.

Der Deutsche Bundestag hat am 28. Januar 2016 das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und Shishas beschlossen. Es tritt am 1. März 2016 in Kraft.

Bei E-Shishas und E-Zigaretten, bei denen eine Nikotinlösung eingeatmet wird, liegt die Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche klar auf der Hand. Diese sind wegen des enthaltenen Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin mit deutlichen Gesundheitsrisiken verbunden. Aber auch vor nikotinfreien elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas sind Kinder und Jugendliche zu schützen: Beim Dampfen von sowohl nikotinhaltigen als auch nikotinfreien E-Zigaretten entstehen Carbonylverbindungen, darunter Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd, die Krebs auslösen können. Außerdem enthalten die Aerosole von E-Zigaretten und E-Shishas feine und ultrafeine Partikel. Eine chronische Schädigung durch diese Partikel wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus und beeinträchtigt bei Kindern die Lungenentwicklung. Da das Wachstum der Lunge erst im jungen Erwachsenenalter endet, sind Kinder und Jugendliche vor solchen Gesundheitsgefährdungen zu schützen.

Diese Erkenntnisse aus dem Jahr 2015 fußen auf einer breiten fachlichen Expertise, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Gesundheit sowie der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Deutschen Krebsforschungszentrum und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eingeholt, eingehend diskutiert und bewertet hat.

Die bisher erbrachten Ergebnisse sind aussagekräftig und ausreichend für das Verbot im Jugendschutzgesetz. Alle Expertinnen und Experten in der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 11. Januar 2016 haben uns dies noch einmal bestätigt und das Gesetz ausdrücklich begrüßt.

Eine Erweiterung der Gesetzgebung auf konventionelle Wasserpfeifen, die mit nikotinfreien Erzeugnissen wie Kräutermischungen, Pilzen, Gelen und Dampfsteinen konsumiert werden, ist bereits beabsichtigt und wird auf den Weg gebracht, sobald entsprechende Studien eine Gesundheitsgefährdung belegen.

Bezüglich Ihrer Frage zur Tabakwerbung möchte ich Sie darüber informieren, dass bereits ein Gesetzentwurf unter Federführung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes in Brüssel zur Notifizierung hinterlegt ist. Dieser sieht eine Ausweitung und Verschärfung des Kinowerbeverbots für Tabakwaren sowie für E-Zigaretten und E-Shishas in nicht jugendfreien Filmen (FSK ab 18 Jahren) vor.

Bei dem Gesetz geht es um Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Ich betone das deshalb so ausdrücklich, weil sich in der Diskussion um das Gesetz auch einige Bürgerinnen und Bürger zu Wort gemeldet haben, die sagen: "E-Zigaretten sind meine Chance, vom Rauchen wegzukommen."
Erwachsene können selbstverständlich "weiterdampfen". Wer lange geraucht hat, schafft es vielleicht, mit E-Zigaretten davon wegzukommen. Bei Kindern und Jugendlichen droht jedoch die Gefahr, dass es umgekehrt läuft. Gerade weil die Einstiegsschwelle niedriger ist, wächst der Reiz, einen Schritt weiterzugehen und auf Zigaretten umzusteigen.
Und es bleibt festzuhalten, dass generell Gesundheitsrisiken von E-Zigaretten und E-Shishas ausgehen.

Abschließend möchte ich betonen, dass neben dem Verbot auch eine gute Präventionsarbeit wichtig ist.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks MdB