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Frage von Thomas S. •

Frage an Caren Marks von Thomas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Marks,

H. C. hat am 22.06.2014 betreffs der neuen Rundfunkgebührensatzung wichtige Fragen formuliert, auf die Sie m.E. nur ungenügend eingehen.

Er weist z.B. darauf, dass Bürger, die keinerlei Leistungen der Sender abfordern, die neuen Rundfunkabgaben ebenfalls bezahlen müssen und dass das nicht seinem Verständnis für Demokratie entsprechen würde.

http://www.abgeordnetenwatch.de/caren_marks-778-78326--f422112.html#q422112

Sie würdigen diesen Aspekt mit keinem Wort:

"Den Wechsel vom bisherigen Modell der geräteabhängigen Gebühr hin zu einem geräteunabhängigen Beitrag, der für jeden Haushalt und jede Betriebsstätte erhoben wird, halte ich persönlich grundsätzlich für eine richtige Neuregelung, die auch Ausnahmeregelungen zulässt. So sind für bestimmte "Härtefälle" weiterhin zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten vorgesehen.
Aus meiner Sicht hatte sich die alte Regelung als zunehmend problematisch und unzeitgemäß herausgestellt. Das neue Prinzip der Solidargemeinschaft schafft insgesamt mehr Gerechtigkeit und verhindert "Schwarzseherei"."

Frage 1:

Wenn "Schwarzseherei", sprich die Nutzung von Rundfunkangebote, ohne dafür zu bezahlen, nicht in Ordnung gehen soll, ist es dann nicht in logischer Konsequenz genauso falsch, dass Menschen, welche die Rundfunkangebote nicht nutzen, dafür bezahlen müssen?

Ich finde, dass Sie in Ihrer Antwort die Begrifflichkeit "Prinzip der Solidargemeinschaft" sehr überstrapazieren.

Rund ein Viertel der in Deutschland Beschäftigten Menschen arbeitet im Niedriglohnsektor. Fernsehmoderator Markus Lanz, "verdient mittlerweile 128.000 Euro jährlich mit „Wetten dass …?“ und weitere 250.000 Euro mit der Talkshow „Markus Lanz“."

http://www.gehaltsvergleich.com/blog/personen/was-verdient-eigentlich-markus-lanz-gehalt

Was ist daran solidarisch, dass Niedriglöhner für das Traumgehalt des Herrn Lanz zahlen müssen?

Viele Grüße,
Thomas Schüller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schüller,

auf Ihre Einwände zum Thema Rundfunkgebühren gehe ich gern nochmals ein:
Sie empfinden es als ungerecht, dass einzelne Betroffene, d.h. auch Nicht-Nutzer von Rundfunkangeboten, seit dem 01.01.2013 Gebühren entrichten müssen.

Die Frage, die dadurch allerdings aufgeworfen wird, ist, wie dieser Personenkreis identifiziert werden soll in Zeiten von Smartphones und Tablets, durch die die Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender jederzeit verfügbar und abrufbar sind. Nun mag es ja tatsächlich Menschen geben, die niemals Radio hören, Fernsehen sehen oder sich der Online-Mediatheken bedienen bzw. die nur Privat-TV konsumieren. Auch für diese Menschen allerdings kommen die öffentlich-rechtlichen Sender ihrem unabhängigen Informationsauftrag nach, der in einer Demokratie sichergestellt sein muss. Ich jedenfalls hielte es für undenkbar, nur noch von kommerziellen Interessen gesteuerte Sendungen zu hören und zu sehen.

Insgesamt halte ich den Personenkreis derjenigen, die keinerlei Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender nutzen, für mittlerweile sehr klein. Durch die Nutzung von Computern, Smartphones und Tablets lassen sich kaum noch einzelne Empfangsgeräte sauber definieren. Es lässt sich nicht nachvollziehen, ob und in welchem Umfang auf solchen Geräten die Angebote abgerufen werden und deshalb ein heimisches Gerät entfällt. Es entfällt im Weiteren die Klärung komplizierter Eigentums- und Nutzungsverhältnisse, etwa in Wohngemeinschaften, nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder Familien mit erwachsenen Kindern.

In der Vergangenheit wurden aufwändige Kontrollen in den Wohnungen zudem oft als unzumutbar empfunden. Nicht wenige haben sich durch Falschangaben oder Verweigerung der Überprüfung aus der finanziellen Verantwortung gestohlen. Öffentliche Kampagnen der GEZ haben nicht zu einer höheren Akzeptanz beigetragen.

Ich möchte wiederholen: Es gibt keine Lösung, welche alle Interessen zu 100% zufriedenstellt. Ich kann daher nur nochmals betonen: Da jetzige System ist im Wesentlichen gerechter als das alte Prinzip, da, aus meiner Sicht, ein leistungs- und zukunftsfähiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk für eine freie Informations- und Meinungsbildung in einer demokratischen Öffentlichkeit unverzichtbar ist. Daher ist es wichtig, ein Beitragssystem zu schaffen, das langfristig die größtmögliche Akzeptanz in der Bevölkerung erfährt.

Mit freundlichen Grüßen

Caren Marks, MdB