(...) Die Betreuung als Freien Beruf einzuordnen hängt unmittelbar mit der Pflicht zur Zahlung der Gewerbesteuer zusammen . Der Bundesfinanzhof hat 2004 entschieden, dass Berufsbetreuung eine gewerbliche Tätigkeit sei (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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