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Frage von Uwe Z. •

Frage an Björn Sänger von Uwe Z. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag, sehr geehrter Herr Sänger,

bezüglich der anstehenden Sitzung des Bundestages, ob Spanien bzw. spanische Banken die ersten 30 Mrd. von insgesamt 100 Mrd. (unabhängig ob Kredit, Haftung, Bürgschaft, etc.) von Deutschland bzw. uns Steuernzahler erhalten sollen oder nicht, habe ich folgende Fragen an Sie als Abgeordneten, mit der freundlichen Bitte um kurze Antwort, ohne umschweifende Erläuterungen.

1. Wie werden Sie abstimmen?

2. Ist für Deutschland eine Einzelgarantie gegeben, dass - im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Spanien bzw. deren Banken - wir als Kreditgeber unser Geld zurück bekommen? (Sicherheiten in Form von Abtretung der spanischen Goldreserven, Förderrechte von Rohstoffen, etc. – wie sie jeder Häuslebauer und Autokäufer bei jeder Sparkasse und Volksbank als Kreditnehmer abgeben muss). Wenn dies nicht der Fall sein sollte, werden Sie dies einfordern? Und wenn nicht, warum nicht?

3. Um welche spanischen Banken handelt es sich und wie viele davon sind systemrelevant für den europäischen Bankensektor?

4. Befinden sich darunter Aktiengesellschaften und wie hoch war in den vergangenen 3-5 Jahren deren Aktiengewinn bzw. Ausschüttung?

Im Voraus bedanke ich mich herzlichst für Ihre Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen aus Willingen

Uwe H. Ziemann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ziemann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich kann Ihre Sorge um die finanzielle Stabilität unserer Währung und unseres Landes sehr gut nachvollziehen. Die anstehenden Entscheidungen sind sehr schwierig und einer außergewöhnlichen Situation geschuldet. Viele dieser Fragen hätten über kurz oder lang aufgrund des im Maastricht-Vertrag gewählten Konstrukts der Währungsunion beantwortet werden müssen, die verstärkte internationale Vernetzung der Finanzmärkte in den letzten Jahren in Kombination mit dem Aufkommen neuer Medien, die die Kommunikation extrem beschleunigen, haben leider auch die Beantwortung dieser Fragen unter einen unguten Zeitdruck gesetzt.

Wie Sie sicherlich wissen, gehöre ich für meine Fraktion dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages an und bearbeite hier als Berichterstatter die Themen rund um den Kapitalmarkt. Nach den Informationen, die ich zum heutigen Zeitpunkt habe, halte ich das Paket, auf das sich die EU mit dem Königreich Spanien verständigt hat, für eine angemessene Reaktion auf die aufgetretene Situation. Unter normalen Umständen, das habe ich heute auch im Finanzausschuss so zu Protokoll gegeben, hätte ich Schwierigkeiten damit. Ich muss allerdings auch feststellen, dass die Dinge nicht so funktionieren, wie sie sollten, so dass ich als verantwortlicher Parlamentarier hierauf eine Antwort geben muss, um Schlimmeres zu verhindern. Die vorliegende Antwort halte ich für angemessen, so dass ich zustimmen werde.

Im Paket ist weder für Deutschland, noch für irgendein anderes Land, eine wie auch immer geartete Besicherung vorgesehen. Das wäre auch schlecht darstellbar, da der Vertragspartner in diesem Falle der EFSF ist und kein einzelnes Land. Allerdings haftet Spanien für die Rückzahlung der ausgereichten Summe. Wie hoch die sein wird, lässt sich erst feststellen, wenn der Kapitalbedarf endgültig ermittel ist. Zwei Gutachten der Beratungsgesellschaften Roland Berger und Oliver Wyman gehen allerdings davon aus, dass der Bedarf deutlich unterhalb der 100 Mrd € liegen wird, die nun als Rahmen zur Entscheidung anstehen. Der Kapitalbedarf wird von vier international tätigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften unabhängig ermittelt werden.

Um welche Banken es sich letztendlich handeln wird, ist ebenfalls derzeit nicht klar. Klar ist, dass der spanische Bankensektor abstrakt ein Kapitalisierungsproblem hat, welches der spanische Staat nicht zu lösen in der Lage ist. Die Institute werden in den nächsten Wochen durchleuchtet und in 4 Gruppen eingeteilt. 1. Banken, die kein Problem haben. 2. Banken, die ohnehin schon dem spanischen Restrukturierungsfonds gehören. 3. Banken, die nicht in der Lage sind, ihre Rekapitalisierung sicherzustellen. 4. Banken, die in der Lage sind, ihre Rekapitalisierung sicherzustellen. Für die Gruppen 2, 3 und 4 wird es Fortführungs- bzw. Abwicklungspläne geben. Es wird zu geordneten Abwicklungen von Banken in Spanien kommen. Spanien hat sich verpflichtet, ein Bankeninsolvenzrecht zu schaffen, so, wie es die schwarz-gelbe Bundesregierung bereits 2010 in Deutschland eingeführt hat. Allerdings ist zur geordneten Abwicklung ein gewisses Kapitalpolster nötig. In Deutschland zahlen die Banken hierzu die Bankenabgabe, in Spanien stehen solche Mittel nicht zur Verfügung und der spanische Staat verfügt ebenfalls nicht über das hierzu nötige Kapital.

Da nicht klar ist, um welche Banken es sich handelt, ist auch nicht klar, ob Aktiengesellschaften darunter sind. Klar ist aber, dass die Eigentümer dieser Banken viel Geld bis hin zum Totalverlust verlieren werden, wenn der Staat hier eingreift. Im Paket sind entsprechende Zwangsmaßnahmen vorgesehen.

Es wäre außerordentlich hilfreich, wenn auch andere europäische Staaten das nunmehr vereinbarte Paket sich zum Vorbild nehmen würden, um ihren Bankensektor aufzuräumen. Dann blieben uns weitere Maßnahmen vermutlich erspart. Glücklicherweise hat die deutsche Regierungskoalition schon früh Regeln geschaffen, die es uns ermöglichen, Institute vom Markt zu nehmen, ohne allzu viel Unruhe zu stiften. Die entsprechenden Gesetze werden nun die Blaupausen für die europäischen Regeln.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und verbleibe in diesem Sinne

mit freundlichen Grüßen

Björn Sänger