Bernd Benser
CDU
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Frage von Gerhard G. •

Frage an Bernd Benser von Gerhard G.

Welche hochschulrechtliche Grundlage hat der von Ihnen angeführte "Associate Professor"'?

Ist Ihnen bekannt, dass bei EIPOS, einer vorwiegend mit Brandschutz beschäftigten Einrichtung der TU Dresden, ein gewisser Grossmann tätig war, der als inzwischen entlassener Mitarbeiter des BER keine besônders glückliche Figur abgegeben hat?

Warum führen Sie noch der Methode Ihres Parteifreundes Andreas Scheuer (soweit bei CDU und CSU davon die Rede sein kann) einen Titel aus dem kleinen Doktorat?

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Guldner,

ich danke für Ihre durchaus kritischen Fragen zu meinem akademischen Werdegang, die ich vor dem Hintergrund der Enthüllungen und Diskussionen der letzten Jahre rund um Promotionen von Politikern durchaus nachvollziehen kann. Hier kommen die Antworten:

- Dass Herr Grossmann beim Eipos-Institut der TU Dresden unterrichtet haben soll, war und ist mir nicht bekannt. Ich habe Herrn Grossmann jedenfalls nie als Dozenten kennengelernt.

- Nach meinem Studium an dieser Hochschule war ich ab 2005 als Lehrbeauftragter an der TH Wildau, der TH Berlin sowie der FHTW bestellt. Nach meiner Promotion nahm ich das Angebot der Gastprofessur an der TH Wildau an. Der hochschulrechtliche Status des Associate Professor (Gastprofessur) ist im § 50 des Hochschulgesetzes des Landes Brandenburg geregelt.

- Die Promotion zum PhD. (Forschungsdoktorat oder das große Doktorat und eben nicht das "Kleine Doktorat - PhDR" von Herrn Scheuer) berechtigt nach dem Doktoratsstudium, nach ordentlichem Promotionsverfahren (diversen Prüfungen, Abfassen der Dissertation, Rigorosum) und entsprechender Nostrifizierung, den "Dr." ohne Herkunftszusatz in Deutschland zu tragen (nachzulesen ist dies auf http://www.anabin.de ).

In der Hoffnung, Ihre Fragen vollumfänglich beantwortet zu haben, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bernd Benser