Arno Ulrichs
FREIE WÄHLER
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Frage von Hans-Friedrich W. •

Frage an Arno Ulrichs von Hans-Friedrich W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Ulrichs,

heute habe ich ein paar Fragen an Sie in meiner Eigenschaft als Stadtverbandsvorsitzender des SoVD und Kreisvorstandsmitglied. Des Weiteren bin ich Ratsherr in der Fraktion der Freien Wähler Pattensen im Rat der Stadt Pattensen und gehöre den Freien Wählern an. Ich bin auch Ortsratsmitglied der Freien Wähler in Hüpede-Oerie.
Nun aber zu meinen Fragen aus dem anderen Job:
Arbeitsmarkt
1. Frage: Arbeitsmarkt wieder regulieren. Die Deregulierung des Arbeitsmarktes in den letzten Jahrzehnten hat sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fatal ausgewirkt. Unbefristete sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsstellen verschwinden, der Missbrauch von Teilzeitarbeit, Minijobs, besfristeter Beschäftigung, Leiharbeit oder Werkverträgen nimmt zu. Wie wollen wir die Freien Wähler und Sie, dass in Zukunft handhaben ?
2.Frage: Gesetzlichen Mindestlohn einführen. Der SoVD fordert einen bundeseinheitlichen gesetzlichen Mindestlohn. Der Niedriglohnsektor muss mit der Einführung von Mindestlöhnen bekämpft werden. Er darf einen Stundenlohn von 8,50 € auf keinen Fall unterschreiten.
Wie wollen wir die Freien Wähler das in Zukunft lösen ?
3. Frage: Vorrang für Arbeitslosenversicherung. Vor dem Hintergrund des fundamentalen Sozialabbaus der Hartz-Reformen ist das beitragsfinanzierte Sicherungssystem der Arbeitslosenversicherung mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Arbeitssuchende werden immer schneller durch die verkürzten Bezugszeiten in "Hartz IV" gedrängt. Dies hat erheblich dazu beigetragen, dass die Angst vor einem Arbeitsplatzverlust und dem damit verbundenen sozialen Abstieg in den letzten Jahren stetig wuchs. Wie wollen wir das in Zukunft ändern, natürlich bei den Freien Wählern. Ich bin sehr gespannt auf ihre Antwort ?

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Friedrich Wulkopf

SoVD-Stadtverbandsvorsitzender Pattensen und
SoVD-Kreisvorstandsmitglied Hannover-Land

Antwort von
FREIE WÄHLER

Antwort zu Frage 1: Die FREIEN WÄHLER treten ein für die Bekämpfung des Missbrauchs von Teilzeitarbeit, Minijobs, befristeter Beschäftigung, Leiharbeit und Werkverträgen (der aktuelle Fall in Papenburg verweist auf die widrigen Umstände, in denen solche Arbeitsverhältnisse angesiedelt sind) ein. Insbesondere Minijobs, befristete Arbeitsverhältnisse und Leiharbeit sollten mit (branchenbezogenen) Quoten versehen werde, die dann von den jeweiligen Unternehmen nicht überschritten werden dürfen (ungefährer Orientierungswert 10%). Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten vom Stundenlohn her nicht schlechter bezahlt werden dürfen als die unbefristet Vollzeitbeschäftigten. Die FREIEN WÄHLER treten für eine zeitliche Begrenzung der Leiharbeit auf drei Monate ein, danach sind die Leiharbeiter zu übernehmen. - Im Übrigen ist es so, dass Unternehmen derzeit höhere Belastungen durch Sozialabgaben haben, wenn sie neue sozialversicherungspflichtige Stellen schaffen - es sollte m.E. darüber nachgedacht werden, ob wir die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht mit Prämien für die betroffenen Unternehmen fördern; denn dadurch wird die Gesellschaft entlastet (in den Niederlanden gibt es dazu bereits interessante Modelle, u.a. von dem Ökonomen Piet van Elswijk).

Antwort zu Frage 2: Die FREIEN WÄHLER sprechen sich klar für einen Mindestlohn von 8,50 €/Stunde aus, wobei 8,50 € die Untergrenze darstellen. Wenn entsprechende tarifvertragliche Regelungen nicht in angemessener Zeit realisiert werden können, muss eine gesetzliche Regelung greifen. Es kann nicht zugelassen werden, dass sich ein Teil der Betriebe auf Kosten der Gesellschaft entlastet.

Antwort zu Frage 3: Ich bin in meiner Funktion als Ortsbürgermeister häufiger mit solchen Fehlentwicklungen konfrontiert; so werden auch Menschen, die ihr ganzes Berufsleben lang gearbeitet haben, innerhalb kurzer Zeit in das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ausgegrenzt. Ich plädiere deshalb für eine deutliche Ausdehnung der Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I in Abhängigkeit von den geleisteten Versicherungsbeiträgen (Faustformel: für fünf Jahre geleistete ALG-I-Beiträge Anspruch auf ein Jahr ALG-I-Bezug). Das würde auch die Kommunen deutlich entlasten, wie überhaupt der angesprochene Bereich insgesamt vor allem auch eine aktuelle und perspektivische (Stichwort "Armut im Alter") Belastung der Kommunen darstellt.