Frage von Hartmut K. • 07.09.2021

Antwort von Annalena Baerbock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 15.09.2021
Wir setzen uns dafür ein, dass § 13 b des Baugesetzbuches nicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird.
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Wir setzen uns dafür ein, dass § 13 b des Baugesetzbuches nicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert wird.
Ein Drittel des klimaschädlichen CO2 stammt aus dem Energieverbrauch im Gebäudebereich, vor allem dem Heizen und Kühlen.
Um den von Ihnen befürchteten Black Out zu verhindern, gibt es umfangreiche gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, die ein Vorhalten von immer verfügbaren ausreichenden Ersatzkraftwerkskapazitäten vorsehen.