Frage an Anita Schäfer von Thorsten D.
Am 04.12.2015 haben Sie dem Einsatz deutscher Streitkäfte gegen den IS in Syrien zugestimmt. Damit haben Sie einer illegalen Handlung der Bundesregierung zugestimmt.Wie Sie wissen hat die Bundesregierung keine Rechtsgrundlage für diesen Einsatz (UN Mandat? Anforderung deutscher Streitkräfte durch die syrische Regierung?).Damit stellt sich mir die Frage warum Sie sich dieser illegalen Handlung angeschlossen haben?
Weitere Fragen an Anita Schäfer

(...) die Union setzt sich uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung im privatwirtschaftlichen wie im öffentlichen Bereich ein. Zu der bisher nicht erfolgten Umsetzung der UN-Konvention ist darauf hinzuweisen, dass in Deutschland der Kauf und Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung bereits seit 1994 nach § 108e StGB strafbar ist. (...)

(...) nicht vor dem Hintergrund der verbotswidrigen Abgabe von Alkohol an Jugendliche diskutiert werden. Vielmehr ist der umfassende Verkauf von Alkohol an Tankstellen eine Folge der restriktiven Ladenschlussgesetze in den Ländern, die häufig nur über den Verkauf an Tankstellen die Möglichkeit einräumen, auch am späten Abend noch Konsumartikel wie Alkohol oder Dinge des täglichen Bedarfs zu erwerben. (...)

(...) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Jugendschutzgesetzes sieht vielmehr die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen vor. Dazu soll der Katalog von Trägermedien, die wegen schwerer Jugendgefährdung zu indizieren sind, entsprechend erweitert werden. (...)

(...) Die bisherige Mandatierung durch einen eigenen Beschluss des Deutschen Bundestages im März dieses Jahres erfolgte lediglich, weil die Entscheidung über die zugrundeliegende Anforderung durch die NATO während der Laufzeit des damaligen ISAF-Mandats zu treffen war. Daher wurde der Tornado-Einsatz zunächst auch nur für sieben Monate bewilligt, da danach das ISAF-Mandat insgesamt zur jährlichen Verlängerung anstand. (...)