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Angelika Krüger-Leißner
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Frage von Konrad S. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Konrad S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Krüger-Leißner

Sie haben dem EU-Vertrag von Lissabon am 24.04.2008 zugestimmt, obwohl Ihnen sicher bekannt sein dürfte, dass eine viele in der deutschen Bevölkerung bei einer Volksabstimmung, wenn sie nur die Möglichkeit dazu hätten, diesen Vertrag in dieser Form ablehnen würden.
Warum haben Sie und viele Abgeordnete der Volksparteien große Scheu davor, uns mündige Bürger über eine Verfassung der EU entscheiden zu lassen? Was ist das für eine Demokratie in der Bundesrepublik, wo nicht einmal über das Grundgesetz der EU direkt vom Volk abgestimmt werden darf?
Über die Gründe, dass unser Volk nicht direkt beteiligt wird, möchte ich gern von Ihnen eine Begründung haben.

Mit freundlichem Gruß
Konrad Schmidt

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre Frage vom 1. Juli. Dem politischen System der Bundesrepublik liegt der Grundsatz der repräsentativen Demokratie zugrunde. Das bedeutet, dass die Bundestagsabgeordneten die Bürgerinnen und Bürger vertreten. Volksentscheide sind auf der Ebene des Bundes im Grundgesetz nicht vorgesehen. Artikel 29 Absatz 2 Grundgesetz sieht Volksentscheide ausnahmsweise für den Fall der Neugliederung der Bundesländer vor. Internationale Verträge sind ebenso vielschichtig und komplex wie die deutschen Sozialgesetzbücher oder die deutsche Gesetzgebung im Gesundheitswesen. In der repräsentativen Demokratie beauftragen die Bürgerinnen und Bürger ihre Abgeordneten, sich in diese komplexen Themen einzuarbeiten und in ihrem Sinne zu entscheiden. Es ist deshalb richtig, dass die Bundestagsabgeordneten über internationale Verträge und Bundesgesetze entscheiden, denn dies gehört zu ihrer Aufgabe. Sie sind die Fachleute, die das erforderliche Fachwissen haben, um Entscheidungen über Verträge und Gesetze zu treffen.

Bürgerbegehren und auch Bürgerentscheide (oder Volksentscheide) sind wünschenswert, wenn es um Belange geht, die die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen. Beispielsweise kann es sinnvoll sein, die Bevölkerung zu fragen, ob und welcher Form die Stadtentwicklung verwirklicht werden soll. Ich halte es auch für sinnvoll, dass auf Bundesebene die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens eingeführt wird. Dadurch könnte dann eine gewisse Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern eine Gesetzesinitiative einbringen. Der Bundestag hätte sich dann mit diesem Thema zu befassen. Eine Änderung des Grundgesetzes ist nur mit der erforderlichen Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages möglich. Die hierfür erforderliche Mehrheit ist im Augenblick nicht gegeben, da sich vor allem die Abgeordneten von CDU/CSU gegen eine entsprechende Grundgesetzänderung aussprechen.

Ich habe dem Vertrag von Lissabon zugestimmt, weil er wichtige Neuerungen enthält, die die europäischen Institutionen demokratischer, handlungsfähiger und transparenter gestalten würden. Der geltende EU-Vertrag von Nizza und dessen Regelungen waren für eine EU bestehend aus 15 Mitgliedsländer ausgelegt; mittlerweile (und erfreulicherweise) ist die EU um 12 weitere Staaten angewachsen. Die Erweiterung in den Jahren 2004 und 2007 hat erheblich dazu beigetragen, dass die Teilung des europäischen Kontinents überwunden werden konnte. Doch gleichzeitig ist die EU aus dem Vertrag von Nizza entwachsen.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Krüger-Leißner