
(...) Da eine mögliche Quelle des Eintrags auch das verwendete Sprossen-Saatgut sein kann, kommen auch andere sprossenproduzierende Betriebe als mögliche Verteiler in Frage. Daher raten RKL, BVL und BFRB bis zur Abklärung dieser möglichen Kontaminationsquelle vom rohen Verzehr von Sprossen ab. (...)