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Andreas Schockenhoff
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Frage von Christine H. •

Frage an Andreas Schockenhoff von Christine H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrten her Dr. Schockenhoff,

habe neulich eine diskussionsrunde georgien rußland mit ihnen erlebt und bin über die ganze furchtbare angelegenheit bestürzt, dieser von den usa installierte und auch ausgerüstete hassardeur in georgien ist bei nacht und nebel zum besetzen in südossetien einmarschiert und hat unschuldige menschen, frauen und kinder getötet.
Wiso darf wird südossetien abtrünnig genannt, sie wollen doch nur mit nordossetien vereint sein? die abchasien haben sich 1992 von georgien losgesagt, warum dürfen die menschen dort nicht selbständig oder autonom leben, sie wollen nicht bei georgien bleiben und wollen unter rußlands schutz verbleiben? wo bleibt da das selbstbestimmungsrecht der völker? frau merkel hat sich sofort einseitig auf die seite von georgien geschlagen, wieso, wall soll georgien in der NATO, erst müßte mal die zündelnden und kriegerischen vorhaben vollkommen beseitigt werden?
die unschuldigen bedauernswerten opfer solcher kriegerischen auseinandersetzungen sind immer zu bedauern, dies ist aber nur mit guter diplomatie zu erreichen, was hat da frau merkel wollt erreichen?
ich habe große hoffnung auf auf solche ausgleichenden gedanken wie ihre.
christine henschen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Henschen,

Südossetien und Abchasien werden sowohl von Georgien als auch von den meisten Staaten der internationalen Staatengemeinschaft als georgisches Territorium angesehen. Die territoriale Integrität Georgiens wurde erstmals 1993 in einer UN-Resolution bestätigt. In der neuesten Resolution 1808 des UN-Sicherheitsrates vom 15. April 2008 heißt es /"Der Sicherheitsrat bekräftigt das Bekenntnis aller Mitgliedstaaten zur Souveränität, Unabhängigkeit und territorialen Unversehrtheit Georgiens innerhalb seiner international anerkannten Grenzen."/ Diese Resolution wurde übrigens auch von Russland als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat anerkannt!
Da beide Provinzen sich jedoch von Georgien losgesagt haben und de facto Regime gebildet haben, nennt man sie "abtrünnig".

Was Ihre Frage nach dem Selbstbestimmungsrecht der Völker angeht, so kann ich nur wiederholen, was ich bereits vor einigen Tagen an dieser Stelle dargestellt habe. Im Selbstbestimmungsrecht der Völker ist kein Recht zur Sezession enthalten! Mit Ihrer Argumentation gehen Sie davon aus, dass das Selbstbestimmungsrecht der Völker automatisch einen Freibrief zur Sezession für alle Bevölkerungsgruppen darstelle. Vielmehr soll das Selbstbestimmungsrecht jedoch bestimmten benachteiligten Völkergruppen innerhalb eines Staates ein Anrecht auf Partizipation geben (siehe /Friendly Relations Declaration/ -- Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen von 1970). Allenfalls bei extremer Unterdrückung bzw. eines Genozids, kann über eine Trennung nachgedacht werden.

Ihren Vorwurf gegen die Bundeskanzlerin, kann ich nicht nachvollziehen. Die Reaktionen von Dr. Angela Merkel auf den Konflikt waren von Anfang an sehr differenziert. Seit Ausbruch der Gefechte hat sie immer wieder die Wichtigkeit der Beziehungen zu Russland betont. Neben guten wirtschaftlichen Beziehungen, forderte sie zuletzt am 10. September 2008 in Leipzig auch enge Kontakte von Politik und Zivilgesellschaften untereinander. Zudem betonte sie, dass die Chancen zur Entwicklung eines positiven Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik, der EU und Russland gut stünden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Schockenhoff MdB