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Frage von Tilman K. •

Frage an Alfred Winkler von Tilman K. bezüglich Tourismus

Betr. Ihre Antwort an Herrn Kleine v. 14.11.2013, hier: Frage 5

Sehr geehrter Herr Winkler,

lassen Sie mich vorausschicken, daß ich es schon ´mal sehr gut finde, daß Sie die Fragesteller nicht mit Textbausteinen zupflastern. Nur so kommt man zu konstruktiven Diskussionen.

Lassen Sie mich aber auch vorweg anmerken, daß die "2m-Regel" auch für "normale" Radfahrer wie mich gilt, ohne daß ich wüßte, daß diese Leute tatsächlich (so wie die Mountainbiker angeblich) eine zur Rechtfertigung der "2m-Regel" hinreichend ausgeprägte Rücksichtslosigkeit aufweisen.

Meine Frage betrifft Ihre Antwort an Herrn Kleine auf dessen Frage Nr.5

Wie kann es, nimmt man Ihre antwort als Maßstab, dann kommen, daß in der topographischen Karte 1:25.000 die in gerissener Linie dargestellten Pfade in der Legende zumndest insoweit als "Radfahrwege" firmieren (vgl. http://www.igsz.eu/2m/tk4.pdf ), als derjenige, der mit der Karte eine Tour planen will, dabei nicht erkennen kann, was es betretungsrechtlich mit dem jeweiligen "Radfahrweg" auf sich hat?

Wer also zuhause plant, fährt dann im Ländle ins Ungewisse. Ich fahre mit dem Trekking-Fahrrad rücksichtsvoll (Motto siehe http://www.igsz.eu/RV/Freiheit1.png ) auf verschieden breiten Wegen durch Wald, Feld und Flur, so wie es sich erstens selbstverständlich gehört, zweitens subsidiär auch im Hessischen Naturschutzgesetz ohne "2m-Regel" (!) fixiert ist und drittens in der Praxis auch funktioniert.

Hierzu noch eine rechtliche Frage:

Wie sollen sich gesetzestreue Bürger noch an numerischen Normen orientieren können, wenn es offensichtlich derlei Normen gibt, die man einhalten muß (z.B. Breite von FW-Zufahrten, vgl. Technische Baubestimmung / DIN 14090 - http://www.mtk112.de/downloads/Flaechen%20fuer%20die%20Feuerwehr.pdf ) und solche, die man, wie die "2m" (was sogar das Ministerium Bonde ausdrücklich in einem Bericht an den Landtag, vgl. http://www.igsz.eu/2m/Bull1.pdf , betont) nicht einhalten muß? Was hat das noch mit Rechssicherheit zu tun?

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