Alexander Vogt MdL
Alexander Vogt
SPD
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Frage von Viktor G. •

Frage an Alexander Vogt von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vogt,

in Kürze werden Sie über die Umwandlung der bisherigen Rundfunkgebühr pro Gerät in einen Beitrag pro Haushalt abstimmen.

Diese Tage hat der Verfassungsrechtler Ingo von Münch die neue Haushaltsgebühr als verfassungswidrig bezeichnet.

"Es wäre eine Sternstunde des Parlamentarismus, wenn wenigstens eines unserer Landesparlamente den Mut besäße, dem Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen und damit dessen Inkrafttreten zu verhindern", erklärte von Münch.

Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen. Das stellt laut von Münch einen unverständlichen "Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers" dar. Der Rundfunkbeitrag zwinge aber alle, Hörfunk und Fernsehen zu finanzieren. "Hierin liegt ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird".

Das immer wieder angeführte Gutachten von Prof. Dr. Kirchhof ist
im Auftrag der ARD, des ZDF und D Radio erstellt worden, um den e i g e n e n Erhalt halbwegs plausibel erscheinen zu lassen.

Wieso bevormundet man die eigenen Bürger und redet denen das angebliche Angewiesensein und die Begünstigung genau durch den ö.-r. Rundfunk, nicht aber durch die freie Presse und das Internet?

Werden Sie als Vertreter der Rundfunkanstalten oder der Bürger stimmen?

Schöne Grüße
Viktor Grund

Alexander Vogt MdL
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Grund,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gestimmt. Professor Ingo von Münch ist Verfassungsrechtler, Professor Paul Kirchhof ist auch Verfassungsrechtler und war darüber hinaus noch Richter am Bundesverfassungsgericht. Herr Professor Kirchhof sagt in seinem Gutachten, dass die Umstellung vom gerätebezogenen auf ein haushalts- bzw. betriebsstättenbezogenes Beitragsmodell rechtlich möglich und sinnvoll ist.
Ihre Unterstellung, dass das Gutachten von Herrn Professor Kirchhof nicht nach wissenschaftlichen, sondern nach anderweitigen Gesichtspunkten erstellt wurde, kann ich nicht teilen.
Rundfunkbeiträge sind keine Bevormundung der Bürger sondern ein Beitrag zur Aufrechterhaltung des bestehenden und bewährten Rundfunksystems. Eine unabhängige, staatsferne und umfassende Berichterstattung trägt zum Schutz der Demokratie bei und ist daher im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Vogt

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