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Alexander Funk
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Frage von Wolfgang V. •

Frage an Alexander Funk von Wolfgang V. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Funk,

das Betreungsgeld ist seitens der Regierungskoalition beschlossen.
Ich habe hier auf den entsprechenden Seiten im Net den Gesetztestext untersucht. Es stellt sich folgende Frage:
Wenn eine Mutter Betreungsgeld beantragt hat besteht dann weiterhin die Möglichkeit, später einen Krippenplatz zu nutzen, sofern verfügbar??
Wird das Klagerecht auf einen Krippenplatz durch den Antrag auf betreungsgeld eingeschränkt??Im gesetzestext habe ich hierzu keine hinreichende Erklärung gefunden.

Im Voraus vielen Dank für die beantwortung der Frage.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vogt,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Betreuungsgeld. In beiden Fällen kann ich Sie beruhigen: Selbstverständlich besteht auch nach der Beantragung des Betreuungsgeldes die Möglichkeit, im weiteren Verlauf einen Krippenplatz zu nutzen. Klar ist dann natürlich, dass dadurch der Anspruch aufs Betreuungsgeld erlischt. Aber eine einmalige Festlegung auf eine Betreuungsform bedeutet natürlich keine Entscheidung ´für immer´.

Ebenso ist die Klagemöglichkeit nicht eingeschränkt: Denkbar ist etwa der Fall, dass Sie keinen Krippenplatz erhalten können und in dieser Zeit Betreuungsgeld beantragen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weitergeholfen zu haben und grüße Sie freundlich.

Ihr Alex Funk, MdB