Mit den Kampagnen von abgeordnetenwatch.de können Sie sich direkt an die Politik wenden. So machen wir gemeinsam Druck für mehr Transparenz in der Politik, mehr Bürgerbeteiligung und frei zugängliche Informationen.

Vermögen offenlegen – Vertrauen zurückgewinnen: Keine Politik für den eigenen Geldbeutel!

Das private Vermögen von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten kann Einfluss auf politische Entscheidungen haben. Doch Politik muss für alle gemacht werden – nicht für den eigenen Geldbeutel oder für Konzerne! Interessenkonflikte, etwa durch Konzernbeteiligungen, dürfen nicht länger im Dunkeln bleiben. Denn finanzielle Eigeninteressen haben in der Politik und in den höchsten Regierungsämtern nichts zu suchen. 

Jetzt sind die Bundesregierung und der Bundestag am Zug. Sie dürfen nicht riskieren, weiter an Glaubwürdigkeit und Vertrauen der Bürger:innen zu verlieren. Was es jetzt braucht, sind unabhängige politische Entscheidungen und Transparenz über alle finanziellen Interessen. 

Daher appellieren wir an den Bundestag und die Bundesregierung: Machen Sie Schluss mit den Interessenkonflikten im Verborgenen und schaffen Sie Vermögenstransparenz! 

Wir fordern eine gesetzlich verpflichtende Regelung für Mitglieder des Bundestags, der Bundesregierung und hochrangige Regierungsvertreter:innen zur Offenlegung ihres Vermögens sowie ihrer Unternehmensbeteiligungen jeglicher Art.

Warum braucht es Transparenzpflichten über die finanziellen Interessen von Regierungsmitgliedern und hochrangigen Regierungsvertreter:innen?

Der Bundeskanzler und die Minister:innen tragen Regierungsverantwortung und treffen täglich Entscheidungen mit großer Tragweite für die Bürger:innen. Im Gegensatz zu Bundestagsabgeordneten müssen sie jedoch – sofern sie kein Bundestagsmandat haben – keine Rechenschaft über ihre persönlichen finanziellen Interessen – etwa ihr Vermögen oder etwaige Beteiligungen an Konzernen – ablegen. Das halten wir für falsch. Denn gerade bei Regierungsmitgliedern sollte die Öffentlichkeit nachvollziehen können, ob sich Interessenkonflikte auf politische Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren auswirken.

Unser Rechercheteam hat den Bundeskanzler und die Minister:innen um Auskunft zu ihren Unternehmensbeteiligungen gebeten. Die Reaktionen reichten von zweimal Schweigen, zwölfmal Geheimniskrämerei - meist mit dem Vorwand der begrenzten bzw. fehlenden gesetzlichen Offenlegungspflichten - zu nur dreimal echter Auskunft. So gab Reem Alabali-Radovan (BMZ) an, keine Unternehmensbeteiligungen zu haben, während Katherina Reiche (BMWE) und Verena Hubertz (BMWSB) jeweils eine Unternehmensbeteiligung angaben.  Im Ergebnis haben sich jedoch 14 von 17 Regierungsmitgliedern geweigert, Transparenz über ihre finanziellen Interessen zu schaffen. Das zeigt: Freiwilligkeit reicht nicht. Es braucht strengere Spielregeln für echte Vermögenstransparenz. Kein einziges Regierungsmitglied wollte sich jedoch auf Anfrage dazu äußern, wie es zu strengeren Transparenzregeln bei Aktienvermögen steht. Ein Sprecher des zuständigen Innenministeriums schrieb nur, dazu sei nichts geplant.  

Diese Regelungslücke bei den Transparenzpflichten von Regierungsmitgliedern, aber auch bei hochrangigen Regierungsvertreter:innen (wie Staatssekretär:innen und Abteilungsleiter:innen) ist ein fatales Signal für die politische Unabhängigkeit in Deutschland. Denn solange es keine Vermögenstransparenz für alle Regierungsmitglieder gibt, ist kein Verlass darauf, dass diese wirklich immer uneigennützige Politik zum „Wohle des deutschen Volkes“ machen, wie sie es in ihrem Amtseid geschworen haben. Das Vertrauen vieler Bürger:innen in die Politik droht somit weiter zu schwinden. 

Warum braucht es schärfere Transparenzpflichten für Abgeordnete?

Für die Bundestagsabgeordneten existieren zwar Offenlegungspflichten gemäß dem Abgeordnetengesetz, doch greifen sie viel zu kurz und schaffen in der Realität keinen großen Mehrwert in Sachen Transparenz. Denn Volksvertreter:innen sind zwar dazu verpflichtet, neben den Einkünften aus Nebentätigkeiten direkte und indirekte Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und Einkünfte daraus (etwa Dividenden oder Gewinnausschüttungen) sowie Aktienoptionen gegenüber der Bundestagspräsidentin anzuzeigen. 

Diese Pflicht greift jedoch erst, wenn die Beteiligungen mehr als 5 Prozent der Gesellschaftsanteile ausmachen. Angesichts hoher durchschnittlicher Börsenwerte von Konzernen, ist dieser Grenzwert jedoch nicht praxistauglich. Im Fall des Konzerns SAP, der einen Börsenwert von mehr als 313 Milliarden hat, würde ein 5-Prozent-Anteil beispielsweise mehr als 15,5 Milliarden Euro kosten - eine unrealistische Größenordnung. Denn in der Konsequenz müssen Abgeordnete den Besitz von Aktien, wenn überhaupt, nur bei kleineren Unternehmen wie Kanzleien, selten aber bei Konzernen, transparent machen. Diese willkürliche Regelung nützt den Bürger:innen daher nur sehr wenig. Das börsenrelevante Insiderwissen vieler Abgeordneter kann politische Entscheidungen beeinflussen. Diese wiederum können sich direkt auf den Aktienkurs von Unternehmen auswirken. Daher ist eine Reform des Abgeordnetengesetzes an dieser Stelle dringend notwendig.

Welche Standards und Regeln gibt es im internationalen Vergleich?

Seit Jahren sorgen die fehlenden bzw. unzureichenden Transparenzpflichten bei Vermögen und Interessenkonflikten für internationale Kritik seitens der Staatengruppe des Europarats gegen Korruption („GRECO“): So forderte GRECO, den Anwendungsbereich der finanziellen Offenlegungspflichten von Abgeordneten auf weitere Arten von Informationen zu erstrecken und den Umfang der Anzeigen auf nahe Familienangehörige auszuweiten. Für Regierungsmitglieder, aber auch für (parlamentarische) Staatssekretär:innen und Abteilungsleiter:innen forderte GRECO, dass Offenlegungspflichten über die finanziellen Interessen und Unternehmensbeteiligungen - auch über die bereits für Abgeordnete geltenden Pflichten hinaus - neu eingeführt werden. 

Doch die Bundesregierung hat diese Empfehlungen bislang nicht umgesetzt und sich in der Vergangenheit dagegen ausgesprochen: Sie sehe nicht, inwiefern eine solche Erklärung zur Korruptionsbekämpfung beitrage und befürchte eine Beeinträchtigung der Grundrechte der Regierungsmitglieder, indem private Informationen veröffentlicht würden. 

Dabei geht es auch anders, wie fortschrittlichere Regelungen in anderen Ländern zeigen: 

  • In der EU müssen Anlagen ab 10.000 Euro im Rahmen einer Vermögenserklärung angegeben werden – nicht nur für die Kommissar:innen selbst, sondern auch für deren Ehe- und Lebenspartner:innen.
  • Eine erweiterte Transparenzpflicht ohne Schwellenwert gilt in Frankreich für Regierungsmitglieder, dabei muss auch der Beruf der Ehe- bzw. Lebenspartner:innen angegeben werden.
  • In den USA müssen Mitglieder des Kongress den Handel mit Aktien ab 1.000 US-Dollar innerhalb von 30 Tagen veröffentlichen.
  • In Großbritannien müssen Minister:innen Unternehmensbeteiligungen offenlegen, die höher als 70.000 Pfund sind.

Vermögenstransparenz jetzt! – Was fordern wir konkret?

Wir fordern eine gesetzlich verpflichtende Regelung für Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung sowie hochrangige Regierungsvertreter:innen (etwa Staatssekretär:innen und Abteilungsleiter:innen) zur regelmäßigen Offenlegung ihrer finanziellen Interessen: 

  • Dazu gehören Vermögen, alle Formen von Unternehmensbeteiligungen, wie Unternehmensanteile in Form von Aktien bzw. Aktienoptionen – und die daraus erzielten Einkünfte wie Dividenden, Gewinnausschüttungen – und andere Vermögenswerte bei Unternehmen sowie Verbindlichkeiten. 

  • Während diese Transparenzpflichten für Regierungsmitglieder wie den Bundeskanzler, die Minister:innen, aber auch hochrangige Regierungsvertreter:innen, ohne Schwellenwert neu eingeführt werden müssen, sollten sie für Abgeordnete gemäß dem Abgeordnetengesetz ausgeweitet werden. 

  • Alle finanziellen Interessen und Unternehmensbeteiligungen sollten dabei berücksichtigt werden, unabhängig von ihrer Größenordnung. Dementsprechend sollte die in der Praxis untaugliche Schwelle von 5 Prozent (bis zur Reform des Abgeordnetengesetzes 2021 lag die Schwelle bei 25 Prozent) bei der Offenlegungspflicht zu direkten oder indirekten Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften ganz abgeschafft werden. 

  • Die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Transparenzpflichten sollte in einem parlamentarischen Verfahren ermittelt werden. Es könnte beispielsweise die Verpflichtung zur Offenlegung einer Vermögenserklärung nach europäischem Standard eingeführt werden. Als Vorbild für diese Transparenzpflichten kann die erweiterte Regelung für Regierungsmitglieder und Abgeordnete in Frankreich dienen. 

  • Die Erklärung über finanzielle Interessen sollte zu Beginn des Mandats bzw. Amtsantritts erfolgen, zeitnah veröffentlicht und dies regelmäßig wiederholt werden. Auch die Angaben zur finanziellen Situation von Ehe- bzw. Lebenspartner:innen und minderjährigen Kindern sollten in den Erklärungen berücksichtigt werden. 

  • Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten sowie die neu einzuführenden Angaben für Mitglieder der Regierung und hochrangige Regierungsvertreter:innen sollten nicht mehr – wie bisher – von der Bundestagsverwaltung, der die Bundestagspräsidentin bevorsteht, kontrolliert werden, sondern von einer unabhängigen Prüfinstanz mit umfassenden Ermittlungsbefugnissen.

Warum ist diese Petition jetzt wichtig?

Die Transparenzlücke bei den finanziellen Interessen von Minister:innen wurde durch den Fall der Wirtschaftsministerin kürzlich besonders sichtbar. Durch Katherina Reiches vorherige Rolle als Chefin und Lobbyistin von Westenergie - einer Tochterfirma des Energieunternehmens E.on -  kam die Frage nach potenziellen Interessenkonflikten auf. Erst nach viel öffentlicher Kritik legte ihr Ministerium nach einer Anfrage von Andreas Audretsch (Grüne), der tagesschau.de und uns die Unternehmensbeteiligungen von Reiche offen. Daher wissen wir nun, dass Reiche unter anderem Optionen im Wert von 3.000 Euro des Energiekonzerns Ingrid Capacity besitzt, bei dem sie vor ihrem Amtsantritt sogar Mitglied im Aufsichtsrat war. Das wäre ein eklatanter Interessenkonflikt für eine Wirtschafts- und Energieministerin, wenn ihre Unternehmensoptionen nicht gerade veräußert würden und sie den Konzernposten nicht gekündigt hätte. 

Problematisch ist, dass derartige potenzielle Interessenkonflikte nach aktueller Gesetzeslage im Dunkeln bleiben, wenn Regierungsmitglieder nicht freiwillig mehr Auskunft geben - wozu die meisten nicht bereit sind, wie unsere Recherche zeigt. Doch die Anfragen unseres Rechercheteams an die Regierungsmitglieder haben immerhin bei Katherina Reiche (CDU), Reem Alabali-Radovan (SPD) und Verena Hubertz (SPD) bereits gewirkt und für mehr Transparenz gesorgt - ein erster Erfolg unserer Arbeit. 

Diese Transparenzlücke bei Minister:innen wird jetzt besonders sichtbar, weil im Kabinett Merz vier Minister:innen kein Bundestagsmandat - und somit gar keine Transparenzpflichten gemäß dem Abgeordnetengesetz - haben. Zwei von ihnen – Katherina Reiche und der Digitalminister Karsten Wildberger – sind zudem direkt aus der Privatwirtschaft ins Ministerium gewechselt. Wildberger sitzt sogar immer noch in einem Lobbygremium: Er hat zwar seine Positionen als Vizepräsident des Handelsverband Deutschland (HDE) und des Wirtschaftsrat der CDU im Mai 2025 aufgegeben, ist jedoch weiterhin Mitglied im Präsidium des Wirtschaftsrat. Ein interessanter Zufall, dass der Digitalminister zu den beiden Minister:innen gehört, die die abgeordnetenwatch-Anfrage zu finanziellen Interessen erst gar nicht beantwortet haben. 

Im Fall dieser beiden Ex-Lobbyist:innen, mit Regierungsverantwortung ist die Regulierungslücke besonders problematisch. Denn gerade Minister:innen ohne Mandat weisen im Vergleich zu ihren Amtskolleg:innen mit Mandat durch ihre ehemalige Lobbykarriere nicht unbedingt weniger, sondern eher mehr potenzielle Interessenkonflikte auf.

Unterzeichnen Sie jetzt unsere Petition und fordern Sie mit uns wirksame Transparenzpflichten ein! Gemeinsam können wir den Druck erhöhen, damit diese Regulierungslücke schnell geschlossen wird. So kann das Vertrauen in die Demokratie zurückgewonnen werden!

[Über den Verlauf der Petition und unsere Recherchen zu Interessenkonflikten von Politiker:innen auf dem Laufenden bleiben - jetzt für den kostenlosen Newsletter eintragen]

Zeichnen Sie die Petition

An: Alle Mitglieder des Deutschen Bundestags

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Vermögen sowie Unternehmensbeteiligungen von Mitgliedern des Bundestags, der Bundesregierung und hochrangiger Regierungsvertreter:innen können Einfluss auf deren politische Entscheidungen haben. Um das Vertrauen in die Politik und ihre Glaubwürdigkeit zu stärken, braucht es jedoch politische Unabhängigkeit - keine verdeckte Einflussnahme durch Konzerninteressen und eigennützige Bereicherung auf Kosten des Gemeinwohls! 

Ich fordere Sie auf: Machen Sie Schluss mit den Interessenkonflikten im Bundestag und in der Bundesregierung. Bitte setzen Sie sich für eine gesetzlich verpflichtende Regelung für Mitglieder des Bundestags und der Bundesregierung sowie hochrangige Regierungsvertreter:innen zur regelmäßigen Offenlegung ihrer finanziellen Interessen ein. 

Konkret bedeutet das:

  • Für Regierungsmitglieder wie den Bundeskanzler, die Minister:innen, aber auch Staatssekretär:innen und Abteilungsleiter:innen sollten diese  Offenlegungspflichten ohne Schwellenwert neu eingeführt werden;
  • für Bundestagsabgeordnete sollten die Offenlegungspflichten ausgeweitet werden und alle finanziellen Interessen und Unternehmensbeteiligungen, unabhängig von ihrer Größenordnung, sollten dabei berücksichtigt werden;
  • die Transparenzpflichten sollten für alle o. g. Gruppen - einschließlich der Ehe- bzw. Lebenspartner:innen und minderjährigen Kinder - gelten und folgende Bereiche umfassen: Ihr Vermögen, alle Formen von Unternehmensbeteiligungen, wie Unternehmensanteile in Form von Aktien bzw. Aktienoptionen und die daraus erzielten Einkünfte - wie Dividenden, Gewinnausschüttungen - sowie andere Vermögenswerte bei Unternehmen und Verbindlichkeiten. Als Vorbild kann die Regelung in Frankreich dienen;
  • die Offenlegung könnte im Rahmen einer Vermögenserklärung - zum Beispiel nach europäischem Standard - über finanzielle Interessen zu Beginn des Mandats bzw. Amtsantritts erfolgen und sollte regelmäßig wiederholt werden.
  • Die Angaben sollten von einer unabhängigen Prüfinstanz kontrolliert und zeitnah veröffentlicht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

[Ihr Name]