Antwort 20.11.2023 von Carmen Wegge SPD
vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben im gesamten Gesetzgebungsprozess sehr intensiv darauf geachtet, dass das Gesetz rechtssicher ausgestaltet ist. Vor allem auch in Hinblick auf Europa- und Völkerrecht.
vielen Dank für Ihre Frage. Wir haben im gesamten Gesetzgebungsprozess sehr intensiv darauf geachtet, dass das Gesetz rechtssicher ausgestaltet ist. Vor allem auch in Hinblick auf Europa- und Völkerrecht.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) beschlossen.
Das Cannabisgesetz ist nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat.
Ja, ich unterstütze die Peition
nein, die Streichung aus dem BtMG macht das Gesetz nicht zustimmungspflichtig.