Antwort 09.09.2006 von Marianne Linke Die Linke
Sehr geehrter Herr Kreitlow,
Sehr geehrter Herr Kreitlow,
Sehr geehrter Herr Schüler,
Sehr geehrte Frau Voß,

Sehr geehrte Frau Voss,

Sehr geehrte Frau Voß,
Sehr geehrte Frau Voß,
für Ihre Frage bedanke ich mich herzlich, habe allerdings etwas Probleme mit dieser Kürzelsprache die sich immer mehr in den Sprachgebrauch einschleicht.
GVO? = Gerichtsvollzieherordnung, GVO des Kfz-Handwerks?