Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrter Herr Sauerbier,
(...) Wir werden die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur und Kommunen in Jobcentern ebenso wie die alleinige Aufgabenwahrnehmung durch Optionskommunen verfassungsrechtlich absichern. Für die Aufgabenwahrnehmung in Jobcentern oder durch Optionskommunen soll ein Regel-Ausnahmeverhältnis gelten. Mindestens drei Viertel der Grundsicherungsstellen werden Jobcenter sein, bis zu einem Viertel Optionskommunen. (...)
(...) Der Deutsche Bundestag hat sich mittlerweile auf eine Verfassungsänderung geeinigt, die weiterhin eine Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern erlaubt. Außerdem wird die die Zahl der Optionskommunen, in denen die Arbeitslosen komplett von den Kommunen betreut werden, von 69 auf 110 steigen. (...)