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(...) Das von Ihnen angesprochene Gegengutachten zum ahu-Gutachten hat hinsichtlich der Fernableitung tatsächlich Nachbesserungsbedarf ergeben, dem nachgekommen worden ist. Eine Handhabe, den gültigen Planfeststellungsbeschluss außer Vollzug zu setzen, hat sich aus den Gutachten nicht ergeben. (...)

(...) Das von Ihnen angesprochene Gegengutachten zum ahu-Gutachten hat hinsichtlich der Fernableitung tatsächlich Nachbesserungsbedarf ergeben, dem nachgekommen worden ist. Eine Handhabe, den gültigen Planfeststellungsbeschluss außer Vollzug zu setzen, hat sich aus den Gutachten nicht ergeben. (...)

(...) Das von Ihnen angesprochene Gegengutachten zum ahu-Gutachten hat hinsichtlich der Fernableitung tatsächlich Nachbesserungsbedarf ergeben, dem nachgekommen worden ist. Eine Handhabe, den gültigen Planfeststellungsbeschluss außer Vollzug zu setzen, hat sich aus den Gutachten nicht ergeben. (...)