Antwort 11.10.2024 von Michael Roth SPD
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, die aber notwendig wären, um eine entsprechende völkerrechtliche Einordnung vorzunehmen.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, die aber notwendig wären, um eine entsprechende völkerrechtliche Einordnung vorzunehmen.
An den Rekordausgaben des Bundes, den immer mehr Beamten, der immer höheren Sozialstaatsquote, den stark anwachsenden Subventionen kann ich nichts erkennen, das einer Austeritätspolitik auch nur aus der Ferne ähneln würde
Klar ist: Unsere Gesellschaft braucht mehr wirtschaftliche Sicherheit – und dafür braucht unsere Wirtschaft Rückenwind.
Der Mieter oder Immobilienkäufer sollte die tatsächliche Größe der Wohnfläche bezahlen, die er mietet oder erwirbt.