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Wir empfehlen, sich im Zweifelsfall durch freiwillige Fahrüberprüfungen von der eigenen Fahrtauglichkeit zu überzeugen, bevor es zu Auffälligkeiten kommt. Diese Überprüfungen sollten von der Krankenkasse bezahlt werden.
Das Fahrerlaubnisrecht ist Gefahrenabwehrrecht. Es dient dem Schutz des Straßenverkehrs und seiner Teilnehmer. Ausgerichtet ist das Fahrerlaubnisrecht darauf, künftige Risiken für die Verkehrssicherheit soweit wie möglich auszuschalten.
Der Nachweis soll klären, ob während eines bestimmten Zeitraums kein Alkohol oder keine Drogen konsumiert wurden.