
Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, sind nicht automatisch von Bürgergeldleistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
Menschen mit Behinderungen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, sind nicht automatisch von Bürgergeldleistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
wir prüfen derzeit in den verschiedenen Gremien, wie und in welchem Maße die einzelnen Bürger:innen entlastet werden können. Sollte es Fälle geben, die durch die bisherigen Maßnahmen nicht abgedeckt sind, so werden wir dies genau beobachten und innerhalb der Regierung zur Sprache bringen und Nachbesserungen einfordern.
leider sind für Rehabilitanden vorerst keine Einmalzahlungen vorgesehen. Lediglich Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler sind für Einmalzahlungen vorgesehen.
Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht.
Da Vorruhestandsbezüge nicht als aktives Einkommen gelten, ist zu erwarten, dass Sie nicht in den Genuss der Energiepauschale kommen.
Das Entlastungspaket sieht für Rentnerinnen und Rentner eine Einmalzahlung von 300 Euro vor. Die Pauschale soll zum 1. Dezember ausgezahlt werden - wie auch die Energiepauschale im vorherigen Entlastungspaket ist die Pauschale einkommenssteuerpflichtig.