
Es ist schon lange überfällig, den Auftrag aus der Weimarer Verfassung, die Staatsleistungen gegenüber der christlichen Kirchen in Deutschland abzulösen, in unser Grundgesetz zu überführen.
Es ist schon lange überfällig, den Auftrag aus der Weimarer Verfassung, die Staatsleistungen gegenüber der christlichen Kirchen in Deutschland abzulösen, in unser Grundgesetz zu überführen.
Nach intensiven Beratungen einer Arbeitsgruppe des BMI soll mithilfe von weiteren Gesprächen auf politischer Ebene ein Gesetzesentwurf geschaffen werden.
Wie bereits angeführt, muss eine Ablösung wohl überlegt und abgestimmt mit allen beteiligten Akteuren stattfinden.
Daran arbeiten wir gemeinsam als Koalition und führen entsprechend Gespräche mit allen beteiligten Akteuren, um hier alle Interessen fair zu berücksichtigen.
Die Ablösung der Staatskirchenleistung ist schnellstmöglich anzugehen. Hierzu haben sich die Ampelparteien auch im Koalitionsvertrag geeinigt.
Die Trennung von Staat und Kirche bzw. von Staat und Religionsgemeinschaften ist eine alte Forderung, für die sich die Linke immer stark gemacht und hat und dies immer noch tut.