Frage von Christoph F. • 16.06.2015

Antwort ausstehend von Heinz Riesenhuber CDU
(...) Um dies zu regeln, sehen die Gesetzentwürfe ein generelles Frackingverbot für Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb von 3000 Metern vor. Vorerst sollen lediglich wissenschaftlich begleitete und überwachte Probebohrungen unter strengsten Umweltanforderungen möglich sein, um die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können. Nach 2018 können in Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Trawny,