(...) Was wir vom Konzept der Familienpflegezeit wissen ist, dass das Ausfallrisiko wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit des pflegenden Arbeitnehmers während der Pflegezeit durch eine Versicherung abzusichern ist. Dies erfolgt so, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beginn der Familienpflegezeit eine Versicherung abschließen, um das Risiko der Unmöglichkeit der Rückzahlung aufgrund Erwerbs- und Berufsunfähigkeit oder auch anderer Ausfallgründe abzudecken. (...)
100.000 € für mehr Demokratie
Vom 01.-31. Dezember sammeln wir 100.000€,
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