Frage von Manfred P. • 13.04.2007

Antwort ausstehend von Norbert Lammert CDU
(...) Es ist notwendig, die Gesetzgebung und die geltende Rechtslage für die Betroffenen berechenbar zu machen. Deswegen trete ich dafür ein, dass das Unterhaltsrecht erst für die Scheidungen Geltung erhalten soll, bei denen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes der Scheidungsantrag eingereicht wird. Denn diesen Eheleuten wird die Gelegenheit gegeben, ihre Scheidung im Lichte der neuen Regelungen zu überdenken. (...)
(...) für die Entfernung von Büschen, das Fällen von Bäumen, etc. trägt in der Regel das bezirkliche Grünflächenamt die Verantwortung. (...)
Sehr geehrte Frau Schmitz,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.