Antwort 21.01.2008 von Guido Westerwelle FDP
(...) Bei Rechtsanwälten handelt es sich um Angehörige freier Berufe. Sie sind nicht zu vergleichen mit Gewerbetreibenden und sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit in besonderer Weise dem Allgemeinwohl verpflichtet. (...)