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(...) Um Armutslöhne zu stoppen, ohne Jobs zu gefährden, müssen die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Branchen und Regionen berücksichtigt werden. Unser Mindestlohnmodell sieht daher vor: Dort wo die Gewerkschaften stark sind, verhandeln sie mit den Arbeitgebern Mindestlöhne, die dann für verbindlich erklärt werden. Dort wo die Tarifbindung schwach ist, erfolgt die Einführung von Mindestlöhnen über eine Mindestlohnkommission, ähnlich wie in Großbritannien. (...)

(...) Die unterschiedliche Behandlung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ergibt sich aus den Regelungsproblemen die mit Versicherung freiwilliger Mitglieder verbunden sind. So umfasst der Kreisder freiwilligen Mitglieder viele, wenig homogene Gruppen. (...)

(...) Dieser Aspekt führt im Wesentlichen zur unterschiedlichen Behandlung. Hat ein freiwillig Versicherter nachweislich geringere Einkünfte und erreicht nicht die Beitragsbemessungsgrenze, so hat er die Möglichkeit, seine Bemessungsgrundlage zu Reduzieren und somit einen niedrigeren Beitragssatz zu bezahlen. Die Politik der letzten Jahre hat immer wieder freiwillig Versicherten und dabei insbesondere Selbstständigen mehr Belastungen verordnet. (...)
