Frage von Peggy D. • 04.10.2021
Antwort ausstehend von Marco Wanderwitz CDU
Sehr geehrter Herr S.
Daher müssen wir insbesondere bei den Maßnahmen, die die Erfordernisse von Familie und Beruf miteinander in Einklang bringen, ansetzen.
hier liegt offensichtlich ein Missverständnis vor. Die Ansprüche von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern richten sich im Krankheitsfall nach nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Ihr Wohnort Berchtesgaden wird von meiner Kollegin Bärbel Kofler im Deutschen Bundestag vertreten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an sie unter der E-Mail-Adresse baerbel.kofler@bundestag.de