Frage von Jörg K. • 11.04.2014

Antwort ausstehend von Ilse Aigner CSU
(...) Die für die bayerische Bevölkerung vorgenommene Bevorratung von antiviralen Arzneimitteln als Vorsorgemaßnahme im Hinblick auf eine Influenzapandemie stützt sich auf Bewertungen der zuständigen Arzneimittelzulassungsbehörden und Bundesoberbehörden. (...)
(...) Sowohl die europäische Zulassungsbehörde, die European Medicines Agency (EMA), als auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hatten damals dazu Stellung genommen und sind zu dem Schluss gekommen, dass das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis für Tamiflu® und damit auch die Zulassung unverändert bestehen blieben. (...) Hierauf reagiert der nationale Pandemieplan. (...)