
Sehr geehrter Herr Schock,
Sehr geehrter Herr Schock,
(...) Ich lehne das Projekt Stuttgart21 grundsätzlich ab, da es viel teuer ist und ein Umbau des Hauptbahnhofes keine Zeitersparnis bringt, die solch hohe Kosten rechtfertigen würden. Die im Stuttgarter Tunnelbahnhof vergrabenen Mittel werden nicht nur dem Nah- und Regionalverkehr im Land fehlen! (...)
(...) Die Belange des Denkmalschutzes und der Stadtentwicklung wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens umfassend erörtert und berücksichtigt. Die Beurteilung der städtebaulichen Ziele und Aspekte im Rahmen des Vorhabens Stuttgart 21 liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Auch die Beantragung zur Aufnahme des Bahnhofsgebäudes Stuttgarter Hauptbahnhof als Weltkulturerbe, liegt in alleiniger Zuständigkeit des Landes und der Stadt. (...)
(...) Der Schutz und die Pflege von Denkmälern sind in Deutschland in erster Linie Angelegenheit der Länder. Die Länder haben daher das Recht, Stätten für die UNESCO-Welterbeliste zu nominieren und sind zugleich vorrangig zuständig für die Verpflichtungen, die sich aus der Aufnahme von Stätten in die Welterbeliste ergeben. (...)
(...) Dann hat künftig auch das Europäische Parlament im Bereich Justiz und Inneres und damit verbundenen Abkommen mit Drittstaaten Gesetzgebungskompetenzen. Umso mehr kritisiere ich die Vorgehensweise des Rates, das Abkommen einen Tag vor diesem Stichtag abzuschließen und damit bewusst das Mitspracherecht des Europäischen Parlaments zu umgehen, aufs Schärfste. Dementsprechend hat sich Ihre Frage nach meinem Abstimmungsverhalten erst einmal erübrigt, denn erst für die Zeit danach wird unter Beteiligung des Parlaments ein neues Abkommen ausgehandelt. (...)
(...) Hinsichtlich der Behandlung haushaltsnaher Dienstleistungen nach einer Systemumstellung der Umsatzsteuer müssen wir - wie bereits in meiner ersten Antwort mitgeteilt- zunächst das Ergebnis der koalitionsinternen Arbeitsgruppe zu den Mehrwertsteuersätzen abwarten. (...)