Sehr geehrter Herr Knüg,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sehr geehrter Herr Knüg,
vielen Dank für Ihre Frage.
(...) Wie ich bereits in meiner Antwort an Herrn Mojse vom 18. November 2008 erwähnt habe, können sich aus den Neuregelungen für Pensionäre einiger Besoldungsgruppen finanzielle Auswirkungen ergeben, die über den höchsten Rentenkürzungsbetrag hinausgehen. Dies soll weitestgehend durch eine Kappungsgrenze in dem neu eingeführten § 12 Absatz 1a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) verhindert werden. (...)
(...) Mit dem in den letzten Wochen beschlossenen Rettungsschirm für die Banken und dem Maßnahmenpaket sichern wir Kredite insbesondere für Investitionen im Handel, Gewerbe und der Industrie. Damit sichern wir Arbeitsplätze in den betroffenen Branchen und wir stützen die Konjunktur gegen die Auswirkungen der Finanzmarktkrise. (...)
Sehr geehrte Frau Eck,
vielen Dank für Ihre erneute Frage.
(...) In meiner Antwort vom 18. November 2008 auf eine Frage von Herrn Mojse habe ich die Kappungsgrenze des neuen § 12 Absatz 1a BeamtVG damit begründet, dass diese sicherstellen soll, dass die finanzielle Belastung bei der Versorgung nicht über den höchstmöglichen rentenrechtlichen Kürzungsbetrag hinausgeht. Dies möchte ich anhand eines Vergleiches aus der Begründung der Beschlussfassung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages näher erläutern: (...)
(...) Verwirklicht der Täter zudem ein in § 211 des Strafgesetzbuchs genanntes Mordmerkmal und handelt beispielsweise zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, aus Habgier oder mit gemeingefährlichen Mitteln, so ist der Tatbestand des Mordes verwirklicht. Die journalistische Beschreibung "Hinrichtung" ist für sich genommen keinem der Mordmerkmale zuzuordnen, es kommt auf die von den Gerichten zu beurteilenden Umstände des Einzelfalls an. (...)