
Sie gehen davon aus, dass keine Wertermittlung erstellt worden ist, bevor das Elbtower-Grundstück verkauft wurde und vermuten hier ein Hinwegsetzen der HafenCity GmbH über die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und des EU-Beihilferechts.
Sie gehen davon aus, dass keine Wertermittlung erstellt worden ist, bevor das Elbtower-Grundstück verkauft wurde und vermuten hier ein Hinwegsetzen der HafenCity GmbH über die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und des EU-Beihilferechts.
Ein wettbewerbliches Verfahren wurde durchgeführt. Insofern kann ich hier keinen Formfehler erkennen.
(...) Leider haben wir als Abgeordnete nur die Drucksachen erhalten, die in der Parlament-Datenbank veröffentlicht ist. Mehr Informationen haben wir leider auch nicht erhalten. (...)
(...) Die Hafencity hat sich nicht über EU-Beihilfenrecht hinweggesetzt. (...)
(...) nachdem ich entschieden hatte, nicht wieder für den Parteivorsitz zu kandidieren, hat es mich überhaupt nicht in ein neues Amt gedrängt, (...)
(...) Der Erwerb einer eigenen Immobilie ist in der Regel ein sehr grosses Projekt für eine Familie (...)