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Wenn die Verfassungsorgane der festen Überzeugung sind, dass die AfD oder eine andere Partei gesichert verfassungsfeindlich agiert, dann kann und dann muss ein Verfahren eingeleitet werden.

Unabhängig davon braucht es auch eine inhaltliche Auseinandersetzung, denn die AfD ist nur gut im Nein-Sagen und Pöbeln. Für die konkreten Sorgen der Leute im Alltag bietet sie selbst nichts. Das deutlich zu machen, ist Aufgabe aller demokratischen Parteien.

dazu habe ich mich kürzlich zusammen mit meinem Parteikollegen Bijan Djir-Sarai öffentlich geäußert: https://www.welt.de/politik/deutschland/article249539936/Strack-Zimmermann-Bei-Verbotsantrag-wuerde-sich-die-AfD-zum-Opfer-stilisieren.html

Ich habe mich gemeinsam mit 48 weiteren Abgeordneten aus dem Bundestag bereits öffentlich dafür ausgesprochen, dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit zu geben ein AfD-Verbot zu prüfen
Die Frage eines möglichen Verbots der AfD ist äußerst komplex und erfordert eine sorgfältige Abwägung der vorliegenden Tatsachen und rechtlichen Aspekte. Zunächst ist festzuhalten, dass das Grundgesetz Instrumente für solche Fälle vorsieht, die Frage der tatsächlichen Durchsetzbarkeit eines Parteiverbots aber von unterschiedlichen Einschätzungen begleitet wird.