(...) Eine Gleichstellung fordert das Bundesverfassungsgericht also vollkommen eindeutig mit Blick auf die Dauer der Unterhaltsansprüche von ehelichen und nichtehelichen Kindern. Gleichzeitig hebt der Beschluss hervor, dass die Ehe den besonderen Schutz des GG genießt und eben dieser Umstand mit Blick auf unterschiedliche Unterhaltsansprüche der Elternteile auch Auswirkungen auf die mit einem Elternteil zusammenlebenden Kinder haben kann. (...)
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(...) In der Vergangenheit wurde die Beamtenversorgung entsprechend den Änderungen bei der gesetzlichen Rente angepasst. Grundsätzlich ist ein Vergleich der Beamtenversorgung einerseits und der Rentenversicherung andererseits wegen der unterschiedlichen Systeme jedoch nur schwer möglich: Die Beamtenversorgung beruht auf der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn und vereint funktional die beitragsbezogene Grundabsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung und eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge. (...)
(...) Ich denke, dass Entscheidungen der Exekutive, die auf Grundlage des Versammlungsgesetzes erfolgen und durch das höchste Verwaltungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern bestätigt werden, als rechtsstaatlich und demokratisch zu bezeichnen sind. Mehr als 100.000 Demonstranten werden in der nächsten Woche in Mecklenburg-Vorpommern ihr Recht auf Versammlungsfreiheit in Anspruch nehmen. Die zeitlichen und örtlichen Beschränkungen müssen sie vor allem deshalb akzeptieren, weil die Gewalt in den vergangenen Jahren zu oft eskaliert ist. (...)
(...) Es ist in der Tat so, dass das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz am 25. 5.2007 in 2./3. (...)
Sehr geehrter Herr Heinbockel,