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(...) Die Weiterbildungsaktivitäten werden über gemeinnützige Tochtergesellschaften angeboten, die nach Aussage der IHK "nur einen äußerst geringen Zuschuss" erhalten. Das Argument, mit den eigenen IHK-Beiträgen werde den Mitgliedsunternehmen Konkurrenz gemacht, ist wohl so nicht zu halten. Zudem hebt die IHK hervor, dass es nicht in ihrem Sinne ist, eine Konkurrenzsituation zu Ihren geschäftlichen Aktivitäten aufzubauen und sie "primär qualitativ hochwertige Wirtschaftsförderung betreiben" möchte. (...)

(...) Die Industrie- und Handelskammern bieten die Gewähr für eine starke und branchenunabhängige Interessenvertretung deutscher Unternehmen, auch und gerade vor dem Hintergrund der Globalisierung. Die Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern hat das Bundesverfassungsgericht in 2001 mit überzeugenden Gründen bestätigt. Möglicher Reformbedarf bei den Industrie- und Handelskammern sollte in enger Abstimmung mit der Wirtschaft ermittelt und umgesetzt werden. (...)

(...) Der insoweit zuständige Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte sich im Mai/Juni dieses Jahres unter dem Thema "Bienensterben in Südwestdeutschland" mit den Auswirkungen von Clothianidin, einem Neonikotinoid, welches vorwiegend gegen Insekten wirksam sein soll, beschäftigt. Dem Ausschuss ist von Seiten der Bundesregierung mitgeteilt worden, dass Clothianidin nach ersten Untersuchungen der Zulassungs- und Bewertungsbehörden keine Gesundheitsschäden bei Menschen, hier bei den betroffenen Landwirten, auslöst, da die festgestellte Exposition der Landwirte deutlich unter dem gesundheitlich relevanten Grenzwert liege. (...)

(...) Die Organisation der Unternehmen in Deutschland in einer Selbstverwaltungskörperschaft soll Sachverstand und Interessen bündeln, sie strukturiert und ausgewogen in den wirtschaftspolitischen Willensbildungsprozeß einbringen und gleichzeitig den Staat in der Wirtschaftsverwaltung entlasten. Die Selbstverwaltung der Wirtschaft kann derzeit aber nur im Rahmen einer Pflichtmitgliedschaft funktionieren. Anderenfalls müßten Aufgaben, die den Kammern durch Gesetz und Verordnung zugewiesen sind, von der Staatsbürokratie erfüllt werden. (...)

Sehr geehrter Herr Gebske,