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(...) Ich kann Ihre Probleme gut verstehen und weiß selbst, als Vater von vier Kindern, dass es nicht immer eine leichte Aufgabe ist. Bei der zusätzlichen privaten Altersvorsorge, der so genannten Riesterrente haben wir gerade für Menschen mit Kindern eine höhere Förderung angelegt. Das hat zur Folge, dass auch kleine Beträge zu einer ordentlichen zusätzlichen Absicherung im Alter führen können. (...)

(...) Das lässt sich aber durch rechtliche Maßnahmen nur sehr bedingt beeinflussen. Letztlich kann der Gesetzgeber hier nur Rahmenbedingungen vorgeben, um damit das Kindeswohl zu schützen. So verpflichtet das Gesetz die Eltern, dass sie bei Meinungsverschiedenheiten versuchen müssen, sich zu einigen. (...)

Sehr geehrter Herr Dubberke,

(...) Ich kann Ihnen versichern, dass ich die Berücksichtigung von Zweit- und Drittfrauen bei Versicherungsangelegenheiten sehr kritisch sehe. Eine Anerkennung einer Zweitehe ist für mich gleichzeitig auch eine Anerkennung fremder Ehegebräuche, die aber im völligen Gegensatz zu unserem Rechtssystem und zu unserer christlich-abendländischen Lebensform stehen. (...)

(...) Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben bis 2005 selbst entschieden, ob sie für Zweit- oder Drittfrauen die Familienversicherung akzeptierten oder nicht. Nach einer längeren Diskussion in den Ausschüssen des Bundestages hat das Bundesgesundheitsministerium mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen, dass für alle gesetzlichen Krankenversicherungen eine restriktive Auslegung des entsprechenden Paragraphen gilt und die Zweit- und Drittfrauen nicht mehr familienversichert sind, sondern sich selbst krankenversichern müssen. (...)