Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Eckart von Klaeden
Antwort von Eckart von Klaeden
CDU
• 02.09.2010

(...) Artikel 146 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) benennt als Voraussetzung für eine neue Verfassung, dass diese in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen wird. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat das GG seinen provisorischen Charakter abgelegt, d.h. (...)

Portrait von Andrea Nahles
Antwort von Andrea Nahles
SPD
• 16.08.2010

Sehr geehrter Herr Rinderknecht,

ich verweise Sie auf meine Antwort in diesem Forum vom 20. Mai 2010 an Herrn J..

Beste Grüße

Andrea Nahles

Portrait von Sigmar Gabriel
Antwort von Sigmar Gabriel
SPD
• 28.10.2010

(...) Der Artikel 146 unseres Grundgesetzes besagt, dass das Grundgesetz nach der glücklich gewonnenen Einheit gültig ist, bis das deutsche Volk eine neue Verfassung in freier Entscheidung beschließt. Das Grundgesetz gibt unserem Staat eine gute Verfassung. Eine neue Verfassung wäre daher nach Art. (...)

Portrait von Olaf Scholz
Antwort von Olaf Scholz
SPD
• 09.09.2010

(...) Aus diesem Grund wurde der Begriff „Verfassung“ bewusst vermieden. So sollten der provisorische Charakter des Grundgesetzes und das Streben nach der Wiedervereinigung unterstrichen werden. (...)

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 13.09.2010

(...) „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Güverliert seine Gültigkeit an dem Tagefassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (...) vorgeschlagen, weil bei einer modifizierten Fortgeltung erhebliche Unsicherheiten, möglicherweise eine permanente Verfassungsdiskussion befürchtet wurde. (...)

Portrait von Hermann Gröhe
Antwort von Hermann Gröhe
CDU
• 20.08.2010

(...) Im Übrigen enthielt das Grundgesetz inhaltlich von Anfang an sämtliche Merkmale einer Verfassung und hat sich als solche in nunmehr über 60 Jahren Staatspraxis als Grundlage eines blühenden, demokratischen Rechts- und Sozialstaates bewährt, so dass verfassungsrechtlich auch keinerlei Zweifel an der demokratischen Legitimation des Grundgesetzes als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bestehen. (...)

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