Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Klaus R. • 12.08.2010
Antwort von Eckart von Klaeden CDU • 02.09.2010 (...) Artikel 146 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) benennt als Voraussetzung für eine neue Verfassung, dass diese in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen wird. Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hat das GG seinen provisorischen Charakter abgelegt, d.h. (...)
Frage von Klaus R. • 12.08.2010
Antwort von Andrea Nahles SPD • 16.08.2010 Sehr geehrter Herr Rinderknecht,
ich verweise Sie auf meine Antwort in diesem Forum vom 20. Mai 2010 an Herrn J..
Beste Grüße
Andrea Nahles
Frage von Klaus R. • 12.08.2010
Antwort von Sigmar Gabriel SPD • 28.10.2010 (...) Der Artikel 146 unseres Grundgesetzes besagt, dass das Grundgesetz nach der glücklich gewonnenen Einheit gültig ist, bis das deutsche Volk eine neue Verfassung in freier Entscheidung beschließt. Das Grundgesetz gibt unserem Staat eine gute Verfassung. Eine neue Verfassung wäre daher nach Art. (...)
Frage von Klaus R. • 12.08.2010
Antwort von Olaf Scholz SPD • 09.09.2010 (...) Aus diesem Grund wurde der Begriff „Verfassung“ bewusst vermieden. So sollten der provisorische Charakter des Grundgesetzes und das Streben nach der Wiedervereinigung unterstrichen werden. (...)
Frage von Klaus R. • 12.08.2010
Antwort von Hubertus Heil SPD • 13.09.2010 (...) „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Güverliert seine Gültigkeit an dem Tagefassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (...) vorgeschlagen, weil bei einer modifizierten Fortgeltung erhebliche Unsicherheiten, möglicherweise eine permanente Verfassungsdiskussion befürchtet wurde. (...)
Frage von Klaus R. • 12.08.2010
Antwort von Hermann Gröhe CDU • 20.08.2010 (...) Im Übrigen enthielt das Grundgesetz inhaltlich von Anfang an sämtliche Merkmale einer Verfassung und hat sich als solche in nunmehr über 60 Jahren Staatspraxis als Grundlage eines blühenden, demokratischen Rechts- und Sozialstaates bewährt, so dass verfassungsrechtlich auch keinerlei Zweifel an der demokratischen Legitimation des Grundgesetzes als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bestehen. (...)